Blei im Trinkwasser ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko – mit den kommenden Fristen der Trinkwasserverordnung steigt für Eigentümer und Verwalter jetzt der konkrete Handlungsdruck. Bis Januar 2026 müssen alle Bleileitungen außer Betrieb genommen sein, und die verschärften Grenzwerte ab 2028 lassen kaum Spielraum. Wer jetzt aktiv wird, verhindert Bußgelder, Haftungsrisiken und zeitkritische Sanierungszwänge.
Aktuelle Grenzwerte laut Trinkwasserverordnung
- 10 µg/l (0,010 mg/l) – derzeit gültiger Grenzwert für Blei im Trinkwasser.
- 5 µg/l (0,005 mg/l) – verschärfter Grenzwert ab dem 12. Januar 2028.
Der Grenzwert gilt immer am Zapfhahn des Verbrauchers, z. B. an der Küchenarmatur.



Frist für den Austausch von Bleileitungen
Alle Bleileitungen oder bleihaltige Teilstücke müssen gemäß § 17 TrinkwV bis spätestens 12. Januar 2026 außer Betrieb genommen, stillgelegt oder vollständig ausgebaut sein.
Wichtig: Bleileitungen gelten grundsätzlich als unzulässig – auch dann, wenn die gemessenen Bleiwerte unterhalb des Grenzwerts liegen.
Möglichkeit der Fristverlängerung
Eine Verlängerung kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden, wenn:
- ein nachweisbarer Austauschauftrag vorliegt und
- das Installationsunternehmen den Austausch aus Kapazitätsgründen nicht fristgerecht durchführen kann.
Besonderheiten:
- Für Eigenhaushalte ohne vulnerable Personen sind Verlängerungen in Ausnahmefällen bis 12. Januar 2036 möglich.
- Bei Änderung der Nutzerschaft (z. B. Einzug von Kindern oder Schwangerschaft) kann die Verlängerung vorzeitig enden.
- Bei Eigentümerwechsel entfällt eine Verlängerung häufig oder muss neu beantragt werden.
Voraussetzungen für eine Verlängerung (§ 17 Abs. 2 TrinkwV):
- Schriftlicher Sanierungsauftrag an ein Installationsunternehmen liegt vor.
- Nachweis, dass der Austausch aus technischen oder kapazitativen Gründen nicht fristgerecht möglich ist.
- Das Gesundheitsamt muss der Verlängerung zustimmen (keine automatische Verlängerung).
Pflichten zur Untersuchung (Beprobung)
Die Trinkwasserverordnung arbeitet risikobasiert. Eine Beprobung ist erforderlich, wenn:
- Bleileitungen vermutet werden,
- Dokumentationen unvollständig oder unklar sind oder
- bereits erhöhte Werte festgestellt wurden.
Die Probenahme muss durch ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 / 19458 erfolgen. Neue oder erneuerte Installationen müssen spätestens 16 Wochen nach Inbetriebnahme die Grenzwerte einhalten.
Was Eigentümer und Verwalter jetzt konkret tun sollten
1. Bestandsprüfung
- Gebäudealter prüfen (Baujahre vor 1973 besonders relevant).
- Materialanalyse und Sichtung vorhandener Unterlagen.
- Verdachtsobjekte systematisch dokumentieren.
2. Beprobung veranlassen
- Probenahme an Küchenarmaturen durchführen lassen.
- Ergebnisse fachlich bewerten.
- Bei Grenzwertüberschreitungen: unverzüglich Maßnahmen planen.
3. Austauschmaßnahmen planen
- Technische Bewertung aller betroffenen Leitungsabschnitte.
- Angebote einholen, Zeitplanung abstimmen.
- Bei Engpässen: Fristverlängerung beim Gesundheitsamt beantragen.
4. Nutzer/Mieter informieren
- Frühzeitige und transparente Kommunikation.
- Hinweise zu Nutzung, Spülverhalten und Risiken für vulnerable Gruppen.
- Pflicht zur Gesundheitsaufklärung beachten.
5. Dokumentation & Compliance
- Gebäudeakte, Laborberichte und Austauschbelege vollständig ablegen.
- Termine im Verwaltungs- oder QM-System überwachen.
- Nach Abschluss: Nachbeprobung durchführen lassen.

Fazit
Blei im Trinkwasser ist eine ernst zu nehmende Gefahr – und der Austausch von Bleileitungen ist eine verbindliche Betreiberpflicht. Eigentümer und Verwalter sollten frühzeitig handeln, um Gesundheitsrisiken, Bußgelder, Haftungsfolgen und unnötigen Sanierungsdruck zu vermeiden.
Ein strukturiertes Vorgehen – von der Bestandsaufnahme über die Beprobung bis hin zur Sanierungsplanung, Antragstellung und lückenlosen Dokumentation – schafft Rechtssicherheit, schützt die Gesundheit und sorgt für Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden. Treten Sie daher mit uns in Kontakt: Gemeinsam besprechen wir Ihre individuelle Situation und sorgen dafür, dass Sie auch 2026 alle Anforderungen an die Bleiwerte erfüllen.
