Wissenswertes rund ums Wasser

UBA-Empfehlung

vom 14.12.2012 zur Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation, bei der eine Legionellenkontamination vorliegt. Sie stellt eine Ergänzung zur Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ dar und beschreibt das Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu Legionellen.

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt.

Diese Empfehlung richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Für besondere Risikogruppen oder spezielle Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser können über die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene hinausgehende Anforderungen der Krankenhaushygiene notwendig sein. Derartige zusätzliche Anforderungen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Ihre Notwendigkeit im Einzelfall wäre von den verantwortlichen Einrichtungsträgern und betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu prüfen.

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.pdf

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vom 14.12.2012 zur Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation, bei der eine Legionellenkontamination vorliegt. Sie stellt eine Ergänzung zur Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ dar und beschreibt das Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu Legionellen.

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt.

Diese Empfehlung richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Für besondere Risikogruppen oder spezielle Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser können über die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene hinausgehende Anforderungen der Krankenhaushygiene notwendig sein. Derartige zusätzliche Anforderungen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Ihre Notwendigkeit im Einzelfall wäre von den verantwortlichen Einrichtungsträgern und betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu prüfen.

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