Mit den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamt (UBA) und der Novellierung der Trinkwasserverordnung hat sich für Betreiber von Trinkwasseranlagen einiges verändert. Begriffe wurden geschärft, Pflichten konkretisiert und der Fokus stärker auf eine präventive Risikoabschätzung gelegt. In Verbindung mit der regelmäßigen Trinkwasserprüfung entsteht so ein systematischer Ansatz, um hygienische Risiken frühzeitig zu erkennen, richtig zu bewerten und gezielt zu minimieren.
Sie möchten wissen, was die neuen UBA-Vorgaben konkret für Ihre Trinkwasseranlage bedeuten oder benötigen Unterstützung bei Prüfung, Bewertung oder Risikoabschätzung?
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Von der Gefährdungsanalyse zur Risikoabschätzung
Die bisher bekannte „Gefährdungsanalyse“ wurde durch die Risikoabschätzung ersetzt. Grundlage hierfür sind die Empfehlungen des Umweltbundesamt, die im Zusammenspiel mit der Trinkwasserverordnung rechtlich relevant werden.
Der Ansatz dahinter ist klar:
Nicht erst reagieren, wenn ein Problem bereits besteht – sondern Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und gezielt minimieren. Die Risikoabschätzung orientiert sich dabei am Konzept des sogenannten Water Safety Plans, also einer systematischen Betrachtung der gesamten Trinkwasseranlage
Wann ist eine Risikoabschätzung erforderlich?
Eine Risikoabschätzung ist insbesondere dann notwendig, wenn:
- der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird
- das zuständige Gesundheitsamt diese anordnet
- wiederholt auffällige Untersuchungsergebnisse vorliegen
- bauliche oder betriebliche Mängel bekannt sind
- Änderungen an der Trinkwasseranlage vorgenommen wurden
Wichtig: Die Risikoabschätzung ist keine reine Formalität, sondern die fachliche Grundlage für alle weiteren Entscheidungen – von Sofortmaßnahmen bis hin zu Sanierungskonzepten.
Was umfasst eine Risikoabschätzung in der Praxis?
Eine fachgerechte Risikoabschätzung besteht aus mehreren Bausteinen:
1. Analyse der Trinkwasseranlage
Hier wird der Aufbau der Anlage betrachtet – von der Warmwasserbereitung über die Zirkulation bis hin zu Entnahmestellen und möglichen Stagnationsbereichen.
2. Ortsbegehung
Die Anlage wird vor Ort geprüft. Dabei werden unter anderem Temperaturen, Betriebsweise, hydraulische Auffälligkeiten und mögliche hygienische Schwachstellen erfasst.
3. Risikobewertung
Technische, mikrobiologische und organisatorische Risiken werden systematisch bewertet und priorisiert.
4. Maßnahmenempfehlungen
Auf Basis der Bewertung entsteht ein klarer Maßnahmenplan – nachvollziehbar, priorisiert und umsetzbar.
5. Dokumentation
Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie sowohl für Betreiber als auch für Behörden verständlich und belastbar sind.
Trinkwasserprüfung als Grundlage jeder Bewertung
Die regelmäßige Trinkwasserprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Betreiberpflichten. Sie liefert die notwendigen Daten, um den hygienischen Zustand der Anlage objektiv beurteilen zu können.
Dabei gilt: Eine einzelne Untersuchung ist immer nur eine Momentaufnahme. Erst die Kombination aus regelmäßiger Prüfung, Temperaturüberwachung und fachlicher Bewertung ermöglicht eine verlässliche Einschätzung des tatsächlichen Risikos.
Genau hier setzt die Risikoabschätzung an – sie verbindet Messwerte mit technischem und hygienischem Fachwissen.
Prävention statt Reaktion
Für Betreiber bedeutet das einen klaren Perspektivwechsel:
Weg von reinen Einzelmaßnahmen, hin zu einem strukturierten und vorbeugenden Umgang mit Trinkwasserhygiene.
Eine frühzeitig durchgeführte Risikoabschätzung hilft dabei:
- Risiken rechtzeitig zu erkennen
- unnötige Kosten durch Fehlmaßnahmen zu vermeiden
- gegenüber Behörden und Nutzern rechtssicher zu handeln
- langfristig den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherzustellen
Fazit
Die Risikoabschätzung ist heute ein zentrales Instrument der Trinkwasserhygiene. In Kombination mit einer regelmäßigen Trinkwasserprüfung schafft sie Transparenz, Sicherheit und Planbarkeit für Betreiber.
Wer seine Trinkwasseranlage nicht nur prüfen, sondern verstehen und nachhaltig absichern möchte, kommt an einer fachlich fundierten Risikoabschätzung nicht vorbei.
Fachlicher Deep-Dive: UBA-Vorgaben zur systemischen Legionellenuntersuchung
(Zusammenfassung der relevanten Anforderungen – für fachlich Interessierte)
1. Rechtsgrundlagen und aktuelle Vorgaben
- Grundlage der systemischen Untersuchung ist § 31 der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit Anlage 3 Teil II
- Technischer Maßnahmenwert (TMW) für Legionella spec.: 100 KBE/100 ml
- Bei Erreichen des TMW greifen unverzüglich Betreiberpflichten nach § 51 TrinkwV
- Maßgeblich ist die aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamt (UBA) vom 13.10.2025
- Die Empfehlung ersetzt frühere Fassungen vollständig und konkretisiert die Durchführung systemischer Untersuchungen
2. Ziel und Anwendungsbereich der systemischen Untersuchung
Ziel:
- Feststellung, ob zentrale Teile der Warmwasserinstallation systemisch mit Legionellen belastet sind
- Bewertung, ob eine systemische Kontamination vorliegt
Abgrenzung
- Systemische Kontamination:
- Befall zentraler Anlagenteile (z. B. Trinkwassererwärmer, Zirkulation, Steigstränge).
- Legionellenbefund ≥ 100 KBE/100 ml
- Lokale Kontamination:
- einzelne Armaturen oder Duschköpfe
- häufig nutzungs- oder stagnationsbedingt
3. Probennahmestellen
Zentrale Probennahmestellen (verpflichtend)
- Warmwasserabgang des Trinkwassererwärmers
- Wiedereintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer
Steigstränge
- Grundsätzlich Einbeziehung aller Steigstränge
- Auswahl repräsentativer Stränge zulässig, wenn diese fachlich begründet, dokumentiert und gegenüber dem Gesundheitsamt nachvollziehbar
Periphere Entnahmestellen
- möglichst nahe am Ende des Steigstrangs
- kurze Anschlussleitungen
Unzulässige Probennahmestellen
- leerstehende oder nicht bestimmungsgemäß genutzte Nutzungseinheiten
- Duschköpfe bei systemischen Untersuchungen
- unzulässige Proben können zur Nichtanerkennung der gesamten Untersuchung führen
4.Durchführung der Probennahme
Grundsätze
- Probennahme nach DIN EN ISO 19458, Zweck b
- bestimmungsgemäßer Betrieb der Anlage
- keine vorbereitenden Spülungen, Temperaturerhöhungen oder Desinfektionen
Einheitlicher Probennahmetag
- alle Proben möglichst am selben Kalendertag
- bei Abweichungen: zentrale Proben (TWA-Abgang, Zirkulationsrücklauf) erneut entnehmen
Probennahmeschritte (Warmwasser)
- Entfernen des Strahlreglers
- Desinfektion der Auslaufstelle (z. B. Abflammen)
- 1 Liter Vorlauf
- anschließende Probenahme
- Temperaturmessung:
- bei Probenahme
- bei Erreichen der Temperaturkonstanz
5. Dokumentation
Im Prüfbericht zusätzlich anzugeben:
- Gebäudeart und Gebäudeteil
- Lage der Entnahmestelle (Strang, Etage, Raum)
- Art der Armatur
- Trinkwasserart (Warmwasser, Mischwasser)
- Störungen oder Besonderheiten bei der Probennahme
6. Untersuchungsgang im Labor
Verfahren
- verpflichtende Kombination aus:
- Direktansatz (2 × 0,5 ml auf BCYE + AB)
- Membranfiltration (50–80 ml mit Vorbehandlung)
- Ziel: sichere Abdeckung des Bereichs um 100 KBE/100 ml
Wegfall älterer Verfahren
- Direktansatz auf nicht-selektivem BCYE ohne Zusatz ist nicht mehr vorgesehen
- Grund: zu hohe Begleitflora und eingeschränkte Aussagekraft
7. Angabe und Bewertung der Ergebnisse
Ergebnisdarstellung
- Angabe in KBE/100 ml
- maßgeblich ist der höhere Wert aus Direktansatz und Membranfiltration
Prüfbericht
- Angabe, welches Verfahren zur Endzahl geführt hat
- Konformitätsbewertung bezogen auf den technischen Maßnahmenwert
Begleitflora
bei starker Begleitflora:
- Kennzeichnung als „nicht auswertbar“
- in der Regel Wiederholungsbeprobung erforderlich
8. Bedeutung für Betreiber und Praxis
Betreiber müssen:
- geeignete Probennahmearmaturen bereitstellen
- Nutzungssituation sicherstellen
- Zugang zu repräsentativen Entnahmestellen ermöglichen
Fehlerhafte Probennahme kann führen zu:
- formell ungültigen Ergebnissen
- Wiederholungsuntersuchungen auf Kosten des Betreibers
Die systemische Untersuchung ist Grundlage, ersetzt jedoch keine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV
9. Kernaussagen
- Technischer Maßnahmenwert weiterhin: 100 KBE/100 ml
- Deutlich höhere formale Anforderungen an:
- Probennahmestellen
- Probennahme
- Laborverfahren
- Prüfberichte
- Klare Trennung zwischen:
- systemischer Untersuchung
- lokaler Ursachenklärung
- Ziel: rechtssichere, bundesweit einheitliche Bewertung systemischer Legionellenbefunde
