Laut der Trinkwasserverordnung muss Wasser „geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden“. Ab wann eine Gefährdung durch Trinkwasser möglich ist, wird durch entsprechende Grenzwerte im Regelwerk festgelegt. Zu beachten ist jedoch, dass die Trinkwasserverordnung demnächst aufgrund einer neuen Richtlinie des Europäischen Parlaments geändert und aktualisiert wird und sich somit auch die Maßnahmenwerte ändern werden. Diese gilt es als Betreiber einer Trinkwasser-Installation regelmäßig anhand von Probenahmevorschriften und Untersuchungsmethoden überprüfen zu lassen. Wir von der acb GmbH geben Ihnen in diesem Artikel einen Einblick in die Vorgehensweisen der Beprobung einer Trinkwasser-Installation und welche Punkte hierbei zu beachten sind.
Vorschriften zur Beprobung von Trinkwasser-Installationen
Bei der Probenahme von Trinkwasser ist es wichtig, dass diese nur von geschultem und qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wird. Von den Behörden werden nur aussagekräftige und professionell genommene Proben anerkannt, die in einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Dabei können sich – je nach Auftrag der Untersuchung und dem Verwendungszweck der Beprobung – die Häufigkeit und die Merkmale der Probenahme unterscheiden. Allgemeingültig ist jedoch, dass die Probenahme sich an die anerkannten Regeln der Technik hält und repräsentativ sein muss. Das heißt, instabile Die Vorschriften zur Probenahme für mikrobiologische Analysen, wie für Legionellen, aus Trinkwasser-Installationen werden im Regelwerk aufgeführt. Um eine aussagekräftige Probenahme von Legionellen zu erhalten, ist die Wahl einer geeigneten Probenahmestelle entscheidend. Um die entsprechenden Stellen festzulegen, muss sich zunächst ein detaillierter Überblick über die Trinkwasser-Installation verschafft werden. Bei einer orientierenden Untersuchung schreiben die Richtlinien vor, dass die Anzahl der erforderlichen Proben so zu wählen ist, dass „jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) zu nehmen.“
Um eine umfassende Untersuchung auf Legionellen durchzuführen, können auch noch weitere Probenahmestellen nötig sein. Dies hängt ganz vom Zweck der Beprobung ab und davon, ob Ihre Trinkwasser-Installation bereits untersucht wurde oder schon zuvor ein Legionellenbefall festgestellt wurde. Durch eine weitergehende Beprobung kann das Ausmaß der Kontamination genau festgestellt und eine Grundlage für entsprechende Maßnahmen geliefert werden. Zusammengefasst gilt: Je nach Größe, Ausdehnung und Verzweigung der Trinkwasser-Installation muss die Anzahl der erforderlichen Proben daran angepasst werden.
Fragestellung und Zweck der Beprobung
Bevor eine Beprobung der Trinkwasser-Installation erfolgen kann, gilt es, eine exakte Fragestellung zu definieren. Erst wenn klar ist, welcher Zweck mit der Untersuchung erreicht werden soll, kann eine richtige Auswahl der entsprechenden Parameter, Probenahmestellen und Probenahmeverfahren erfolgen. Im Regelwerk DIN EN ISO 19458 werden aktuell für die mikrobiologische Untersuchung die Zwecke a), b) und c) festgelegt. So wird beispielsweise bei Zweck a) das Wasser in der Hauptleitung beurteilt und eine gründliche Spülung vor der Probenahme benötigt. Bei Zweck b) wird überprüft, ob an den Entnahmearmaturen Wasser bereitgestellt werden kann. Hierfür wird ohne Strahlregler gemessen und der Auslassbereich der Armatur desinfiziert, da sich daran häufig Bakterien anhaften, die das Ergebnis verfälschen können. Bei Zweck c) wird wiederum geklärt, ob der Nutzer des Trinkwassers das Wasser aus der Armatur ohne Risiko verwenden kann. Dafür wird das Wasser im Vergleich zu Zweck b) direkt über den Strahlregler und ohne Desinfektion der Armatur gemessen.
Trinkwasseruntersuchung mit acb
Bei der richtigen Beprobung von Trinkwasser kommt es vor allem auf den Zweck der Beprobung und qualifiziertes Personal an. Wir von der Activ Consult Berlin GmbH nehmen Ihr Trinkwasser genauestens unter die Lupe. Im Laufe einer Trinkwasseruntersuchung legen wir zunächst die notwendigen Trinkwasser-Parameter und Zeiträume für die Beprobung mit dem Auftraggeber fest. Anschließend bestimmen und kennzeichnen wir die Entnahmestellen für die Beprobung und koordinieren sämtliche Termine mit dem Auftraggeber und allen Beteiligten. Wir koordinieren die Probenahme professionell für Sie und arbeiten bei der Probenahme und Analyse nur mit akkreditierten Laboren zusammen. Die Laborergebnisse werden nach der Bewertung von uns aufgearbeitet und in einem Bericht zur Trinkwasseruntersuchung mit einem einfachen Ampelsystem verständlich dargestellt. Darin erhalten Sie zudem Informationen für weitere Maßnahmen im Falle einer Grenzwertüberschreitung. Wenn Sie es wünschen, informieren wir die Mieter über die Ergebnisse und übernehmen die Abstimmungen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt.
Sie wollen eine Beprobung Ihres Trinkwassers durchführen oder haben Fragen dazu? Wir von acb sind Ihre Experten dafür.