Wissenswertes rund ums wasser

Trinkwasserverordnung

Vierte Änderung der Trinkwasserverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der vierten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Quelle, 15.09.2020: https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasserverordnung/volltext-der-trinkwasserverordnung/

Wesentliche Inhalte in Bezug auf Legionellen sind für die Wohnungswirtschaft:

Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25-50 °C vermehren. Geraten Legionellen in die Lunge, können sie eine schwere Lungenentzündung verursachen, die in Einzelfällen sogar tödlich enden kann. Da Legionellen auch in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen können, verpflichtet die Trinkwasserverordnung auch die Eigentümer, Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.

  1. Regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. 
Die erste Untersuchung musste bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Der Eigentümer muss zudem dafür Sorge tragen, dass geeignete Probennahmestellen an der Anlage vorhanden sind. Die Probennahmestellen müssen so installiert werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird (z. B. Waschbecken). Außerdem müssen eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers und eine am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden können.

Die Untersuchungen einschließlich der Probennahmen dürfen nur von öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen wird von den zuständigen Landesbehörden veröffentlicht. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen aufgezeichnet und vom Hauseigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Hinweise: Da für die Probennahmen die Wohnungen der Mieter betreten werden müssen, sollten diese über den Termin der Legionellenprüfung rechtzeitig informiert werden. Die Kosten für die wiederkehrende Untersuchung stellen Betriebskosten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 a), Nr. 5 a) bzw. Nr. 6 a) BetrKV. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit entsprechenden Trinkwassererwärmungsanlagen sind von dieser Prüfpflicht betroffen, wenn mindestens eine der vorhandenen Wohnungen vermietet wird. Bisher ist allerdings gerichtlich noch nicht rechtssicher geklärt, ob die hierdurch entstehenden Kosten von der Gemeinschaft getragen werden müssen oder ob sie gemäß § 16 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss lediglich dem vermietenden Eigentümer zugewiesen werden können.

  1. Was tun bei Legionellenbefall?

Sollte bei einer Untersuchung eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwertes festgestellt werden, muss das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Des Weiteren muss der Eigentümer unverzüglich Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache des Legionellenbefalls einleiten, die eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln beinhalten müssen. Zudem muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Mieter ergreifen. Über die ergriffenen Maßnahmen müssen Aufzeichnungen geführt werden und das Gesundheitsamt muss hierüber unverzüglich informiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen ebenfalls 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und den sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers muss der Eigentümer unverzüglich die betroffenen Mieter informieren.

  1. Allgemeine Informationspflichten

Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage, die der Pflicht zur Legionellenuntersuchung unterliegen, müssen ihren Mietern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen übermitteln. Zudem mussten bis zum 1. Dezember 2013 die Mieter über vorhandene Bleileitungen informiert werden. Informationen über die Wasserqualität, die der Vermieter jährlich von den jeweiligen Wasserversorgern zur Verfügung gestellt bekommt, müssen den Mietern ebenfalls schriftlich bekannt gegeben werden. Sämtliche der vorgenannten Informationen muss der Vermieter den Mietern unverzüglich schriftlich bekannt geben, sobald er diese selber erhalten hat. Er kann die Informationen aber auch für die Mieter sichtbar im Gebäude aushängen.

  1. Zugabe von Aufbereitungsstoffen

Sollten Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – Aufbereitungsstoffe dem Trinkwasser hinzufügen, müssen den Mietern bei Beginn der Zugabe unverzüglich die Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration im Trinkwasser schriftlich bekannt gegeben werden. Außerdem müssen alle verwendeten Aufbereitungsstoffe den Mietern einmal jährlich schriftlich bekannt gegeben werden. Statt der schriftlichen Bekanntgabe können die Informationen auch an geeigneter Stelle ausgehängt werden. Schließlich müssen die Vermieter die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration mindestens wöchentlich aufzeichnen oder aufzeichnen lassen. Diese Aufzeichnungen müssen den Mietern sechs Monate langwährend der üblichen Geschäftszeiten zugänglich gehalten oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

  1. Sonstige Pflichten der Eigentümer

Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – müssen grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Das Gleiche gilt für „außergewöhnliche Vorkommnisse in der Umgebung des Wasservorkommens oder an einer Wasserversorgungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben können“. Sollte festgestellt werden, dass das Trinkwasser nicht den chemischen oder mikrobiologischen Anforderungen genügt, muss der Eigentümer erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchführen oder durchführen lassen und das Gesundheitsamt hiervon unverzüglich unterrichten.

  1. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Wer als betroffener Eigentümer die oben genannten Pflichten nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer als Vermieter – unabhängig von der Größe der Wasserverteilungsanlage im Gebäude – vorsätzlich oder fahrlässig chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser an seine Mieter abgibt oder diesen zur Verfügung stellt, begeht eine Straftat. Diese kann gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz bei vorsätzlichem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und bei fahrlässigem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: http://www.hausundgrund-rheinland.de/themen/trinkwasserverordnung 14.05.2016

 

 

UBA-Empfehlung

vom 14.12.2012 zur Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation, bei der eine Legionellenkontamination vorliegt. Sie stellt eine Ergänzung zur Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ dar und beschreibt das Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu Legionellen.

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt.

Diese Empfehlung richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Für besondere Risikogruppen oder spezielle Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser können über die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene hinausgehende Anforderungen der Krankenhaushygiene notwendig sein. Derartige zusätzliche Anforderungen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Ihre Notwendigkeit im Einzelfall wäre von den verantwortlichen Einrichtungsträgern und betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu prüfen.

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.pdf

Legionellen – die am häufigsten gestellten Fragen

 

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Was sind Legionellen und wo kommen sie vor?

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2-5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden.

Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht?

1976 kam es in Philadelphia in den USA zu einer Epidemie, bei der 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion akut mit Legionella pneumophila an der sogenannten Legionärskrankheit, einer schweren Pneumonie, erkrankten und 29 verstarben. Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache. Schließlich konnte der Erreger dort mittels der Silberimprägnierung als Bakterium identifiziert werden.

Drei größere Vorfälle in jüngster Zeit ereigneten sich 1999 in Bovenkarspel in Holland, wo es anlässlich einer Blumenschau durch zwei Whirlpools zu 233 Erkrankungen mit 22 Todesfällen kam, 2001 in Murcia in Spanien mit 805 Erkrankungen und 3 Todesfällen über Kühl-/Klimaanlagen und 2010 in Deutschland in Ulm und Neu Ulm mit 65 Erkrankungen und 5 Todesfällen über ein Rückkühlwerk.

Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.

Die eigentliche „Legionärskrankheit“ zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen. Beim weitaus häufiger vorkommenden „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

Wer ist besonders gefährdet?

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen aber auch Leistungssportler sind betroffen nach sportlichen Aktivitäten. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

Wie kann man sich mit Legionellen infizieren?

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können.

Eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen ist auch möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.

Normales Essen und Trinken spielen keine Rolle allerdings kann erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, somit kann es zur Infektion kommen. Durch derartiges „Verschlucken“ (Aspiration) könnte es auch über Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

Wie wird eine Legionelleninfektion beim Menschen nachgewiesen?

Eine Diagnose sollte durch eine Anzüchtung von Legionellen auf Spezial-Medien erfolgen. Geeignet dafür sind Materialien aus den Atemwegen, wie z. B. bronchoalveoläre Lavage, Trachealsekret, Sputum oder Lungengewebe.

Eine Infektion kann aber auch durch Untersuchung des Urins auf Legionellenbestandteile (sogenannter Legionella-Antigen-ELISA) festgestellt werden. Allerdings werden damit nicht alle vorkommenden Legionellenarten erfasst.

Ein Nachweis der Antikörperantwort gegen Legionellen hat meist nur einen retrospektiven Wert, da bei einer Legionelleninfektion ein beweisender Antikörper-Titeranstieg oft erst nach einigen Wochen erfolgt.

Weiterhin ist es möglich, eine Legionelleninfektion mit Spezialverfahren, wie z. B. fluoreszenzserologischen oder molekularbiologischen Methoden nachzuweisen.

Wie wird eine Legionellose behandelt?

Bei Verdacht auf eine Legionellose ist ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegenüber Legionellen gut wirksam. Eine Impfung gegen Legionellen existiert derzeit noch nicht.

Wie verhalten sich Legionellen im Wasser?

Wenige Legionellen, meist <1KBE/Liter (KBE: Kolonienbildende Einheit ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden. Bis zu Temperaturen von etwa 20°C vermehren sich Legionellen nur sehr langsam, so dass in diesem Bereich schon wegen der zu erwarteten geringen Konzentration das Erkrankungsrisiko gering ist.

Erst über 20°C steigt die Vermehrungsrate allmählich an und ist etwa zwischen 30 und 45°C optimal. Ab etwa 50°C erfolgt meist kaum noch Vermehrung und bei etwa 55°C ist diese nicht mehr möglich und es kommt langsam zum Absterben.

Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet erst knapp oberhalb von 60°C statt. Daher muss die in der Energieeinsparverordnung geforderte Begrenzung des Primärenergieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Wärmedämmung und bedarfsgerechte Planung, nicht aber durch Senkung der Systemtemperaturen erreicht werden. Erwärmtes Trinkwasser mit niedrigerer Temperatur ist nur dann hygienisch unbedenklich, wenn es an der Stelle und zum Zeitpunkt des Verbrauchs erwärmt wird, z.B. über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher.

Vermehrungsorte für Legionellen sind Wuchsbeläge oder Biofilme, die bevorzugt gebildet werden, wenn große Oberflächen vorhanden sind, wie z.B. in Filtern oder in zusätzlichen Ablagerungen durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. In derartigen Biofilmen können Legionellen wirkungsvoll durch zusätzlich produzierte Schleimsubstanzen vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. Diese Biofilme stellen ein „Öko-system “ dar, in dem auch Einzeller wie (harmlose) Amöben vorkommen, die sich wiederum von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden aufgefressen, jedoch im Innern der Amöbe nicht verdaut, können sich dort sogar vermehren und damit anreichern.

Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?

Im DVGW-Arbeitsblatt W551 (2004) und in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2006 sind für die Trinkwasser-Installation im Wohnbereich sowohl wünschenswerte niedrige Legionellenkonzentrationen als auch Keimbereiche aufgelistet, die Maßnahmen und Sofortmaßnahmen zur Verhütung eines Infektionsrisikos bedingen. Legionellenkonzentrationen von unter 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Zwischen 100 bis 1000 KBE/100 ml ist durch vierwöchige Untersuchungsintervalle zumindest sicherzustellen, dass es zu keiner weiteren nennenswerten Vermehrung kommt. Ab >1000 KBE/100 ml ist der „Maßnahmewert“ erreicht und Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung werden erforderlich. Ab dem „Gefahrenwert“ von >10.000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen wie beispielsweise ein Duschverbot notwendig.

In Hochrisikobereichen, in denen vermehrt Personen mit geschädigtem Immunsystem behandelt werden, dürfen Legionellen nicht vorhanden ( 0KBE/100ml) sein. Hochrisikobereiche umfassen Transplantationseinheiten, Intensivpflegestationen, Neugeborenenintensivstationen und auch Bereiche für Patienten mit erkrankungsbedingter oder medikamenteninduzierter schwerer Immunsuppression. Dies trifft namentlich im Krankenhaus auf Bereiche wie die Onkologie oder Rheumatologie zu. Personen nach Transplantation oder mit schwerer Immunsuppression sollten Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt nehmen, ob auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus im häuslichen Bereich weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Welche Konsequenzen haben die Novellierungen der Trinkwasserverordnung von 2011 und 2012 für die Legionellen-Untersuchung und –bewertung?

In der 1. Änderungsverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Seitdem wurden auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen wie z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen. Derartige Untersuchungen auf Legionellen waren aber bereits nach der Fassung des DVGW Arbeitsblattes W 551 von 1993 als allgemein anerkannte Regel der Technik (a.a.R.d.T.) gefordert.

Diese Regelungen wurden in der Zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, entbürokratisiert und praxisgerechter gestaltet.

Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach TrinkwV?

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind, und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV: Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013 Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen.

Was zählt zu gewerblicher und was zu öffentlicher Tätigkeit?

Öffentlich: Einrichtungen die – ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht – der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende“ Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½“ Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1“ oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

Welche Regelungen gibt es für die Probennahme?

Der UsI (Unternehmer und der sonstige Inhaber) hat sicherzustellen, dass geeignete repräsentative Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. Die Proben sind nach der DIN EN ISO 19458 wie dort unter „Zweck b“ beschrieben (ohne Perlator oder sonstige Vorbauten, nach Desinfektion der Entnahmestelle) zu entnehmen. Die Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes.

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Die Information der betroffenen Verbraucher über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung gehört zu den Pflichten des UsI (Unternehmers und der sonstigen Inhabers) der Trinkwasser-Installation gem. § 21 (1) TrinkwV.

In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung in der Trinkwasser-Installation ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen. Erfahrungsgemäß wird dieser Wert bei Beachtung der a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und der erforderlichen Sorgfalt durch den Inhaber einer Trinkwasser-Installation in der Regel nicht überschritten. Falls doch, sind Fehler in der Anlage zu vermuten.

Daher hat der UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes folgende zusätzlichen Pflichten:

  • Information des Gesundheitsamtes gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV,
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T. einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Untersuchungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zehn Jahre verfügbar zu halten.
  • Unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich daraus ergebende Einschränkungen in der Verwendung des Trinkwassers ​

Auch für die Durchführung der Gefährdungsanalyse​ gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Eine Gefährdungsanalyse kann u.a. von Trinkwasser-Installationsfachbetrieben (eingetragen im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens), einschlägigen Ingenieurbüros, anderen Fachplanern oder Hygieneinstituten durchgeführt werden. Die notwendige Fachkunde kann durch Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erlangt und nachgewiesen werden, die die Inhalte der VDI-Richtlinie 6023 oder der einschlägigen Teile von DIN EN 806 und DIN 1988 sowie der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 in Theorie und Praxis vermitteln. Die Benennung von Abhilfemaßnahmen sollte stets im Auftrag zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse enthalten sein. Die gutachterliche Tätigkeit sollte durch die Betriebshaftpflicht des Anbieters abgedeckt sein.

Das Gesundheitsamt kann vom UsI die Vorlage aller Untersuchungsergebnisse sowie der Unterlagen über die Ortsbesichtigung und der Gefährdungsanalyse verlangen. Wenn der UsI seinen Verpflichtungen gem. § 16 nicht nachkommt, fordert das Gesundheitsamt ihn dazu auf. Kommt der UsI auch dann seinen Pflichten nicht fristgerecht und vollständig nach, prüft das Gesundheitsamt, ob Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sind und ordnet diese gegebenenfalls an.

Welche Verpflichtungen haben die Unternehmer und die sonstigen Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die nicht explizit nach TrinkwV untersuchungspflichtig sind?

Zusätzlich zu den Angaben in der TrinkwV mit Hervorhebung von untersuchungspflichtigen Anlagen auf Legionellen ist darauf zu verweisen, dass auch die dort (vermeintlich) nicht mit einbezogenen Anlagen, so in Ein- und Zweifamilienhäusern (beispielsweise auch zutreffend im Zusammenhang mit „Ferien auf dem Bauernhof“), Bürogebäuden, Werkstätten u.a.m. mit auch nicht gewerblicher Wasserabgabe über Zapfhähne und Duschen dem zentralen Anspruch der TrinkwV unterliegen. Dort heißt es in § 4 Allgemeine Anforderungen unter (1): Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht. Für alle Großanlagen, auch wenn diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, sehen die technischen Regeln neben den Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb auch regelmäßige Untersuchungen vor.

Weiterhin sind Pflichten aus anderen Rechtsbereichen z. B. aus Hygienebestimmungen für medizinische Einrichtungen (MedHygV), aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), aus Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.

Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasser-Installation tun?

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist. Wird dieser technische Maßnahmenwert überschritten, ist dies meist ein indirekter Hinweis auf (vermeidbare) technische oder organisatorische Unzulänglichkeiten in der Trinkwasser-Installation. Wesentliches hierzu findet sich in den DVGW Arbeitsblättern W 551 und W 553, der DIN 1988-200 sowie in der VDI 6023.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung, seltener mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.

Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen. Mit Wasserstagnation ist aber auch bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentlicher Nutzung z. B. in Gäste- und Ferienzimmern zu rechnen.

Nach einer Erhöhung der Temperatur im Warmwasserspeicher auf ≥60°C gemäß DVGW W 551 ist zu kontrollieren, dass sich nicht die Kaltwassertemperatur unzulässig erhöht. Dem kann durch Kältedämmung und notfalls erhöhte Kaltwasserentnahme entgegengewirkt werden.​

Autor: Dr. Anna Maria Schreff – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dr. Peter Schindler – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit​​

 

Armatur

Armatur: Bedienelement zur Steuerung von Wasserströmungen. In der Sanitärtechnik wird der Begriff Armatur für Ventile zur Steuerung und Regelung von Wasserströmungen in Rohrleitungen benutzt. Sanitärarmaturen in Bad, Küche und in öffentlichen Dusch- und WC-Anlagen dienen in der Regel zum Mischen von Kalt- und Warmwasser. Es gibt viele unterschiedliche Begriffe für Sanitärarmaturen:

    • Badarmaturen, Küchenarmaturen
    • Brausearmaturen, Duscharmaturen
    • Waschbeckenarmaturen, Waschtischarmaturen
    • Einhebelarmaturen, Einhebelmischarmaturen, Einhebelmischer
    • Mischarmaturen, Mischbatterien
    • Zweigriffarmaturen, Zweigriffmischarmaturen
    • Entnahmearmaturen, Auslaufarmaturen, Wasserarmaturen

Normale Standard-Armaturen liefern zu viel Wasser, da der Wasserdruck in den Wasserleitungen in der Regel zu hoch ist. Zum komfortablen Duschen reicht eine Wassermenge von 9 Liter pro Minute und zum Händewaschen eine Wassermenge 6 Liter pro Minute aus.

Betriebeswasser (alt: Brauchwasser)

Zu gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dienendes Wasser unterschiedlicher Güte. Kein Trinkwasser.

Biofilm - idealer Lebensraum von Bakterien

Biofilme bestehen aus Kolonien von Mikroorganismen in einer dünnen Schleimschicht (Film). Sie bieten einen idealen Lebensraum zur Vermehrung von Bakterien. Bevorzugt bilden sich Biofilme an großen Oberflächen (z.B. Filter und Siebe) oder in zusätzlichen Ablagerungen von Kalk, Schlamm, Schmutzpartikeln oder Korrosionsprodukten.

Calcium

Calcium bzw. Kalzium ist ein chemisches Element mit dem Symbol Ca. Calciumverbindungen sind in jedem natürlichen Wasser in geringen oder größeren Mengen vorhanden. Sie gehören wie die Magnesiumverbindungen zu den sogenannten "Härtebildnern" im Wasser. Bei der Wasser-Enthärtung werden die im Wasser gelösten Erdalkali-Kationen Calcium und Magnesium entfernt.

Calciumhydroxid

Calciumhydroxid (Ca(OH)2), wird zur (Rest-)Entsäuerung und Aufhärtung verwendet.

Chlordioxid

Chlordioxid (ClO2), ist ein Oxidationsmittel und dient der vorbeugenden Desinfektion des Trinkwassers (Schutzchlorung).

Dichtheitsprüfung

Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser nach DIN 1988-2 sollte nur dann durchgeführt werden, wenn der Zeitraum von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme sehr kurz ist und wenn sichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss vorab gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb freigegeben wurde.

3 Liter Regel

Zirkulationssysteme sind nach DVGW erst bei Anlagen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt notwendig. Es sind dabei theoretische Leitungslängen von bis zu 38m ohne Zirkulation möglich. Auch bei ausreichender Isolierung findet eine Abkühlung des Mediums in ein optimalen Brutbereich für Legionellen statt.

Endständige Sterilfilter

Mit Hilfe endständiger Sterilfilter (Porengröße 0,2µm) an Wasserauslässen ist es möglich, im Trinkwasser enthaltene Krankheitserreger, die insbesondere aus wandständigen Biofilmen freigesetzt werden, herauszufiltern. Auch bei engmaschiger hygienisch-mikrobiologischer Überwachung des Trinkwassers in medizinischen Einrichtungen kann keine Gewähr für ein ständig einwandfreies Trinkwasser gegeben werden. Die Trinkwasserkontamination speziell für immun suppressive Patienten z. B. unter Krebschemotherapie, bei Intensivtherapiepatienten und Frühgeborenen ist jedoch mit dem Risiko schwer verlaufender Infektionen bis hin zu tödlichem Ausgang verbunden.

Am häufigsten ergeben sich Probleme durch eine Kontamination mit Legionella pneumophila, Pseudomonas aeruginosa, Enterobacter spp., Klebsiella spp., Serratia spp. und Aeromonas spp. Hier bietet sich als sichere Maßnahme zur Infektionsprävention die Ausrüstung von Wasserauslässen mit endständigen Sterilfiltern an.

Falleitung

Lotrechte Leitung in einem Gebäude, die Abwasser der Grund- oder Sammelleitung zuführt. Fließregel In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Fremdwasser

Nach DIN 4045 durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.

Impuls-Spül-Verfahren

Das Reinigungsverfahren entfernt den Biofilm und trägt alle mobilisierbaren Verschmutzungen aus der Leitung aus durch das Arbeitet mit Wasser und Luft im Leitungsnetz. Die Reinigung erfolgt auf rein mechanischem Wege. Eine anschließende Desinfektion wirkt deutlich gründlicher und nachhaltiger.

Infektionsschutzgesetz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG, seltener: InfSchG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Bestandteil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.

Das Infektionsschutzgesetz ist eine bundesrechtliche Regelung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, die ursprünglich den Ländern vorbehalten ist. Da gerade bei Seuchen und Infektionen Gefahren sehr schnell über Ländergrenzen hinaus entstehen können, erscheint eine bundesrechtliche Regelung sehr sinnvoll.

Zugleich nimmt das Infektionsschutzgesetz Anpassungen an Gemeinschaftsrecht (Abschnitt 11) vor.

Wichtige Abschnitte sind die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3). Zudem werden die Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln festgelegt (Abschnitt 8). Weiterhin finden sich spezielle Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen als auch die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass weiterer Rechtsvorschriften z. B. für die Trinkwasserverordnung oder die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser.

Kalk

Kalk, auch Kalziumkarbonat oder in der Fachsprache Calciumcarbonat genannt. Bei Calciumcarbonat handelt es sich um eine chemische Verbindung der drei Elemente Calcium (Ca), Kohlenstoff (C) und Sauerstoff (O) mit der chemischen Formel Ca(CO)3. Im festen Zustand liegt diese Verbindung in Form eines Ionengitters im Verhältnis 1:1 von Ca2+Ionen und (Co3)2-Ionen vor. Calciumcarbonat ist selbst in reinem Wasser nicht löslich. Erst durch die Anwesenheit von gelöstem Kohlenstoffdioxid steigt die Löslichkeit um mehr als das hundertfache an und trägt zur Bildung des leicht löslichen Calciumhydrogencarbonats (Ca(HCO3)2) bei. Wegen seiner hohen Wasserlöslichkeit ist die Verbindung Calciumhydrogencarbonat meist Bestandteil der natürlichen Gewässer. Je nach Gestein sind Menge und Konzentration unterschiedlich. Die Konzentration von Calciumcarbonat im Wasser wird in Deutschland mit dem „Grad Deutsche Härte" angegeben. (1°dH = 10mg/Liter CaO).

Verdunstet hartes Wasser in Wasserrohren (z. B. in einer Kaffeemaschine) lagert sich das Calciumcarbonat an und bildet Kalkablagerungen. Die Rohre verkalken.

Kanalisation

Leitungsnetz zum Sammeln und Ableiten von Abwasser. Schmutzwasser und Niederschlagswasser können getrennt (Trennsystem) oder gemeinsam (Mischsystem) abgeleitet werden.

Kühlwasser

In der Regel unverschmutztes Wasser, das zur gewollten Abfuhr überschüssiger Wärme in Kühlprozessen eingesetzt wird.

Kläranlage

Einrichtung zur Abwasserreinigung. Dabei kommen mechanische, biologische und chemische Verfahren zum Einsatz.

Öffentlich: Einrichtungen die - ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht - der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende" Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½'' Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1'' oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

Legionärskrankheit

Aggressive Form der Lungenentzündung. Die Legionärskrankheit (Legionellose) ist eine besonders aggressive Form der Lungenentzündung, die auch tödlich verlaufen kann. Sie entsteht durch die stäbchenförmige Bakterien Legionella, die als natürliche Umweltbakterien im Süßwasser leben.

Für den Menschen werden diese Bakterien immer dann gefährlich, wenn sie in hohen Konzentrationen auftreten. In Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C finden die Legionellen ideale Bedingungen für ihre

Leitfähigkeit

Die Leitfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines chemischen Elementes, einer Verbindung oder einer Lösung, den elektrischen Strom zu leiten. Grundlage für die Leitfähigkeit ist die Dissoziation der im Medium gelösten Verbindungen. So zerfallen z. B. im Wasser die Salze in ihre Kationen und Anionen. Ebenso dissoziieren die Säuren und Basen in ihre einzelnen Bestandteile.

Die Leitfähigkeit ist stark temperaturabhängig und wird deshalb immer auf die international normierte Temperatur von 25°C bezogen angegeben. Die Einheit der Leitfähigkeit, genauer gesagt der spezifischen Leitfähigkeit, ist µS/cm. In der Praxis wird sehr häufig die Leitfähigkeit zur Abschätzung der im Wasser vorhandenen gelösten Bestandteile benutzt. In einer groben Annäherung entsprechen etwa 30µS/cm 1°dH Gesamtsalzgehalt. Bei 25°C ist der theoretisch erreichbare Wert für Reinstwasser 0,055µS/cm.

Meerwasser

Der größte Teil der Erdoberfläche ist von Meerwasser bedeckt (71%). Allerdings ist der Salzgehalt der Weltmeere, der Nordsee und Ostsee sehr unterschiedlich. Den niedrigsten Salzgehalt hat die Ostsee (0,4 - 2,0% Massenanteil), den höchsten das Tote Meer (29% Massenanteil). Dazwischen liegen etwa der Pazifische Ozean (3,45% Massenanteil) und der Persische Golf (4% Massenanteil). Der durchschnittliche Salzgehalt aller Meere beträgt 3,5% Massenanteil.

Meldepflichtige Seuche

Seit 2001 gilt die Legionärskrankheit als meldepflichtige Seuche. Infektionsorte gemeldeter Legionärskrankheitsfälle

Infektionsorte = Anteile

    • Privathaushalt = 46,9%
    • Hotel = 30,3%
    • Krankenhaus = 16,7%
    • Pflegeeinrichtung = 4,1%
    • Sonstige = 2%

Quelle: Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 50, 2006

Mischinstallationen

Die Verwendung eines nicht geeigneten Materials begünstigt solche Korrosionsprodukte. Zum Beispiel verzinkte Stahlrohrleitungen im Trinkwassersystem von Altbauten verursachen unter bestimmten Bedingungen eine rotbraune Färbung des Trinkwassers. Mischinstallationen stellen auch ein erhöhtes Risiko dar. In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Nanofiltration

Die Nanofiltration ist ein druckgetriebenes Membranverfahren, dass Partikel (zweiwertige Ionen) im Nanometer-Bereich (10 bis 1nm) zurückhält. Hauptsächlich wird die Nanofiltration zur Enthärtung von Trinkwasser und Entfernung von Schwermetallen in der Wasseraufbereitung von Produktionsabwässern angewendet. Zum Zurückhalten aller gelösten Stoffe einschließlich der einwertigen Ionen und anderer Spurenstoffe hat sich das Verfahren der Umkehrosmose bewährt und etabliert.

pH-Wert

Der pH-Wert beschreibt die Konzentration der Wasserstoffanionen in einer wässrigen Lösung und ist ein Maß für die Stärke einer Säure beziehungsweise einer Base. Bei dem pH-Wert handelt es sich um den negativ dekadischen Logarithmus (=Zehnerlogarithmus) der Wasserstoffanionen Aktivität pH= -log10 (H) . Die Abkürzung „pH" steht für potentia Hydrogenii oder pondus Hydrogenii. Die Einteilung der Wertebereiche für reines Wasser und verdünnte wässrige Lösung bei 22°C erfolgt wie folgt:

    • pH < 7 saure wässrige Lösung
    • pH = 7 neutrale wässrige Lösung oder neutrales absolut reines Wasser
    • pH > 7 alkalische/basische wässrige Lösung

Der pH- Wert einer Lösung kann mit ganz unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Die bekannteste ist wohl die Bestimmung durch die Reaktion mit einem Indikatorfarbstoff. Beispiel hierfür ist Lackmus mit einem Umschlagsbereich pH < 4,5 rot pH >8,3 blau.

Planungsfehler

In den meisten Bestandsgebäuden sind die Trinkwassererwärmungsanlagen überdimensioniert. Dies hat zur Folge, dass große Mengen Trinkwasser auf die gewünschte Temperatur erwärmt und zur Entnahme, meistens in Trinkwasserspeicher, bereitgestellt werden. Da die Menge am warmen Trinkwasser nicht benötigt wird, verbleibt das Wasser im Warmwasserspeicher. Diese künstlich verursachte Stagnation bietet ideale Bedingungen für die Vermehrung von Mikroorganismen.

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen und schadstoffgeschützen Speichern. Es speist sich aus dem Oberflächenwasser und durchgeht einen natürlichen Filterprozess beim Durchlaufen verschiedener Gesteinsschichten auf dem Weg in die Tiefe. Das Lösen von Mineralsalzen und Spurenelementen aus dem Gestein verleiht dem Quellwasser seinen besonderen Geschmack.

Quellwasser definiert sich als „natürlich reines" Wasser, das heißt, es darf nicht chemisch oder durch Filtertechnik aufgearbeitet sein. Daher wird das Wasser direkt am Ort der Quelle abgefüllt. Es entspricht allen Anforderungen an Trinkwasser. Es ist unbelastet, mineralarm und umweltfreundlich, da kein aufwendiges Hochpumpen des Wassers nötig ist.

Zur Behandlung sind die einzigen zugelassenen Verfahren die Abtrennung von Eisen, Mangan, Schwefelverbindungen oder Arsen sowie die Ozonierung. Allerdings darf der ursprüngliche Charakter des Quellwassers nicht verändert werden.

Regenwasser

Bezeichnung für abfließenden Regen. Auch Niederschlagswasser.

Reinstwasser

Als Reinstwasser wird aufbereitetes Wasser zum Einsatz in der Labor- und Industrietechnik bezeichnet. Es ist ein analysenreines Wasser (Leitfähigkeit geringer als 0,055µS/cm). Stadt- oder Brunnenwasser enthält zahlreiche Stoffe wie Salze, organische Verunreinigungen oder Keime.

Im Reinstwasser befinden sich nur Spurenstoffe geringster Konzentrationen. Reinstwasser wird in vielen Bereichen benötigt, etwa bei der Herstellung von Medikamenten, Injektionsflüssigkeiten, Solarzellen oder Computerchips und Schaltungen. Um Reinstwasser herzustellen, sind unterschiedliche Verfahrenskonzepte (Ionenaustauscher, Mischbettionen, Elektrodeionisation, Photooxidation usw.) möglich, teilweise auch in Kombination mit der Umkehrosmose.

Reinwasser

In der Trinkwasseraufbereitung (z.B. mit der Umkehrosmose) wird vielfach das Ausgangswasser als "Rohwasser" und das aufbereitete Wasser als "Reinwasser" bezeichnet. Es ist nicht mit Reinstwasser zu verwechseln, welches so gut wie keine Spurenstoffe enthält und in der Industrie und Medizin verwendet wird. Reinwasser weist einen Restsalzgehalt von z. B. 10µS/cm oder mehr auf.

Risikobewertung bei Wassersystemen

Die wichtigsten wasserführenden Systeme in Einrichtungen sind:

    • komplexe Warm- und Kaltwassersysteme
    • Trinkbrunnen
    • Therapiebecken, Massagewannen
    • Luftbefeuchter, Zierbrunnen / Brunnen
    • nasse Kühltürme
    • Toiletten mit Analduschen
    • Whirlpools, Türkische Bäder und Saunen
    • Kühltürme

Schwerpunkte der Risikobewertung sind:

    • Mikrobiologische Wasseranalysen durchführen
    • Plausibilisieren von Leitungsplänen
    • Kontrolle von Wartungsarbeiten und Wartungsplänen
    • Messen und Dokumentieren der Wassertemperaturen (mit einem mobilen Monitoring)
    • an peripheren Auslässen mit Angabe der Zeit, bis Temperaturkonstanz erreicht wird und an Zirkulationssträngen
    • Feststellen von absoluten Totleitungen
    • Aufspüren von funktionalen Totleitungen
    • Feststellen von Kurzschlüssen im Wassernetz
    • Verbrauchsverhalten kontollieren und bewerten

Rohwasser

Wasser vor seiner Aufbereitung. Je nach Herkunft kann Rohwasser Trinkwasserqualität haben. Unter Umständen muss Rohwasser aber für den jeweiligen Einsatzzweck mittels Ultrafiltration, Umkehrosmose, Ionenaustauscher, UV-Entkeimung etc. aufbereitet werden.

Rückflussverhinderer

Nach der DIN EN 1717 müssen alle Entnahmestellen oder Apparate je nach Verwendungszweck vor Rückfließen, Rückdrücken und/oder Rücksaugen und je nach Flüssigkeitskategorie, wovor das Trinkwasser geschützt werden soll, mit einer entsprechenden Einzelsicherung abgesichert werden.

Trinkwasser

Wasser für den menschlichen Genuss, das bestimmte Rechtsnormen erfüllen muss. Trinkwasser darf z. B. keine Krankheitserreger enthalten, muss keimarm, farb- und geruchslos sein und sollte eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Trinkwasseraufbereitung

Unter dem Begriff "Trinkwasseraufbereitung" werden alle Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserbeschaffenheit zusammengefasst. Das Rohwasser wird in verschiedenen Prozessen physikalisch und/oder chemisch so behandelt, dass es den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Teilprozesse der Trinkwasseraufbereitung sind z. B. die Filtration, die Entsäuerung, die zentrale Enthärtung, die Entkeimung oder die Schadstoffentfernung (z. B. Nitrate).

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß durchströmtes Ausdehnungsgefäß für Trinkwassererwärmungsanlagen mit besonderem Korrosionsschutz und trinkwassergeeigneter Membran.

Trinkwassererwärmung

Ein Teil des kalten Trinkwassers fließt zum Trinkwassererwärmer und wird erhitzt, der andere Teil fließt zu den Steigleitungen. Trinkwassererwärmer werden unterschieden nach Art der:

    • Wärmequelle (Öl-, Gaserwärmer usw.),
    • Beheizungsart (direkt oder indirekt),
    • Anzahl der Entnahmestellen (Einzel-, Zentralversorgung),
    • Wasserdruck (offene oder geschlossene Anlagen) und
    • Erwärmungssysteme (Durchfluss-, Speichersystem, usw.).

Trinkwasser-Hygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Für die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sind die Wasserversorger zuständig. In sanitären Einrichtungen von Gebäuden wird das Trinkwassers sehr oft nachträglich verunreinigt, durch Ablagerungen und starken Bakterienbefall. Zum Schutz vor Infektionen in Wasserinstallationen ist die Trinkwasserverordnung erweitert worden. Die erweiterte Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Die Grenzwerte der Konzentration von Krankheitserregern und chemischen Stoffen im Trinkwasser wurden herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Verantwortung zur Einhaltung dieser Verordnung auf betriebliche und hauseigene Wasserinstallationen erweitert.

Die Wasserwerke sind bis zur Haus-Wasseruhr für die einwandfreie Lieferung von Trinkwasser zuständig. Ab der Haus-Wasseruhr bis zur Abgabestelle (Armatur) ist der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich. Eigentümer von betrieblichen und hauseigenen Wasserinstallationen sind somit verstärkt aufgefordert, in Sanitäreinrichtungen ein Infektionsrisiko zu vermeiden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

    • Wasser soll frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
    • Verbot der Abgabe von Wasser, dass den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen nicht entspricht
    • Verbot der Abgabe von Stoffen aus Werkstoffen/Materialien in Wasserversorgungsanlagen

Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko in Sanitäranlagen dann groß,

    • wenn Biofilm leicht entsteht,
    • wenn Tröpfchen und Aerosole am Ausfluss von Armaturen sich bilden,
    • wenn Wasser nicht fließt,
    • wenn Warmwasser nicht warm ist und
    • Kaltwasser nicht kalt ist.

Trinkwarmwasserverteilung

Das warme Trinkwasser fließt nach der Warmwassererwärmung zu den Steigschächten. Die Leitungsführung von Kalt- und Warmwasser wird bis zu den Steigschächten „Hauptverteilung" genannt. In großen Gebäuden wird das Wasser zum Verteiler geleitet. Von dem Verteiler aus wird es über die Steigschächte zu den einzelnen Etagen geführt. Die Steigschächte verlaufen vom Kellergeschoss bis zum obersten Geschoss des Gebäudes und beinhalten die Steigleitungen.

TOC

TOC ist die Bezeichnung für den gesamten organisch gebundener Kohlenstoff und ein somit ein Summenparameter. Die Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff ist ein Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Wasser. Dieser Parameter gehört zu den Indikatorparametern und ist ohne Grenzwert in der Trinkwasserverordnung festgesetzt worden. Er ist somit gesundheitlich unrelevant. Er wird lediglich als Festlegung von Einsatzkriterien für Leitungsmaterialien verwendet.

Ultrafiltration

Ultrafiltrationsanlagen werden in allen Bereichen eingesetzt, bei denen zur Trink- und Brauchwassergewinnung auf trübstoffhaltiges und/oder mikrobilogisch unsichereres Rohwasser zurückgegriffen werden muss. Neben Oberflächenwasser kommen insbesondere Grund- und Quellwasser aus Gebieten mit geringer Bodenüberdeckung für eine Aufbereitung in Frage.

Bei der Ultrafiltration zur Trübungsabscheidung wird das zu behandelnde Rohwasser unter geringem Druck in ein Bündel aus vielen tausend Kapillarmembranen geleitet. Das Rohwasser passiert dabei die mikroporöse Oberfläche der Kapillarröhrchen von innen nach außen. Trübstoffe und Mikroorganismen werden direkt an der Membranoberfläche zurückgehalten, so dass ein hygienisch einwandfreies Reinwasser gewonnen werden kann.

Von Zeit zu Zeit erfolgt eine Abreinigung der an der Membranoberfläche entstandenen Beläge mittels Rückspülung. Hierbei wird ein kleiner Teil des zuvor produzierten Reinwassers von außen nach innen, d. h. in entgegengesetzter Richtung durch die Membran gepresst. Dadurch werden die entstandenen Ablagerungen von der Membranoberfläche abgelöst.

Umkehrosmose

In den 1950er Jahren wurde an der Universität von Kalifornien das Verfahren der Umkehrosmose zur Meerwasserentsalzung entwickelt. Aufgrund der spezifischen Vorteile dieses Verfahrens hat sich die Umkehrosmose rasch in allen Bereichen, in denen entsalztes Wasser benötigt wird, durchgesetzt. Wie die Destillation, ist die Umkehrosmose ein physikalisches Verfahren, zu dessen Betrieb keine Chemikalien und keine Regeneration notwendig sind. Entsprechend günstig fallen Umweltbilanz und Betriebskosten aus.

Umkehrosmose basiert auf einem druckbetriebenen Prozess, bei dem Wasser (Rohwasser) mit den gelösten Salzen unter Druck über eine sogenannte semipermeable Membran geleitet wird. Diese Membran besteht aus einem speziell vernetzten Polymer. Nur reines Wasser kann die Polymerschicht durchdringen. Im Wasser gelöste und ungelöste Verbindungen werden an der Oberfläche zurückgehalten und in einem Restwasserstrom (Konzentrat) kontinuierlich ausgeleitet.

Wesentlicher Vorteil: Eine Umkehrosmoseanlage muss nicht regeneriert werden. Bei sachgemäßem Betrieb ist eine Membran über viele Jahre haltbar. Wartungs, Handling- und Betriebskosten sind gering.

UV-Entkeimung

Die keimtötende Wirkung von Sonnenlicht ist seit langem bekannt. Die UV-C-Strahlung vernichtet Keime direkt im Wasser, auf Oberflächen und in der Luft. Die Wirkung beruht auf einer Inaktivierung des genetischen Codes und der Zerstörung der DNS im Zellkern der bestrahlten Mikroorganismen. Dieser Effekt ist für einfache Organismen wie Viren, Bakterien und Einzeller tödlich. Das zeigen auch die vielen weltweit installierten Anlagen. Durch den Einsatz von umweltfreundlichem UV-Licht lassen sich mikrobiologische Inaktivierungsraten von 99% und höher erreichen, ohne schädliche Chemikalien. Die Installation von UV-Anlagen ist einfach durchzuführen, technisch aber hoch effizient. Zum Betrieb wird lediglich Strom benötigt.

Wasser

H2O oder Wasser ist eine chemische Verbindung, gebildet aus je zwei Wasserstoffatomen und einem Sauerstoffatom. „Wasser" kommt in verschiedenen Aggregatszuständen vor, im flüssigen Zustand als Wasser, im festen bzw. gefrorenen als Eis, im gasförmigen Zustand als Wasserdampf.

Wasserhygiene

Wasserhygiene: Im allgemeinen Sprachgebrauch die Sauberkeit von Wasser. Für die Sauberkeit von Trinkwasser (Trinkwasser-Hygiene) sind die Wasserversorger bis zur Haus-Wasseruhr verantwortlich. Ab der Haus-Wasseruhr sind die Eigentümer von Hausinstallationen für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich (§ 8, Trinkwasserverordnung).

Water Safety Plan

Bei einem Water Safety Plan (WSP, Wassersicherheitsplan) werden durch eine maßgeschneiderte Systemanalyse vom Einzugsgebiet bis zum Wasserhahn alle Gefahren (z. B. Kontaminationen im Wassereinzugsgebiet), einer Trinkwasserversorgung erfasst. Es sollen hiermit jene Elemente des aus der Lebensmittelindustrie bekannten und dort erfolgreich umgesetzten HACCP-Ansatzes eingeführt werden und in einem "Water Safety Plan" münden. Mit dem WSP-Ansatz werden trinkwasserbezogene Risiken analysiert, gefahrenkritische Prozessschritte identifiziert und im Bereitstellungsprozess gelenkt. Die Problemstellung ist daher sämtliche Risiken vom Wassereinzugsgebiet bis zum Endverbraucher zu identifizieren, die Gefahren zu bewerten, Gegenmaßnahmen zu finden, Grenzwerte und Maßnahmen bei deren Grenzüberschreitungen zu definieren.

Zirkulation

Bei Groß- und Kleinanlagen ist die Installation von Zirkulationsleitungen notwendig, wenn der Leitungsinhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.

Zirkulationsleitung

Die Zirkulationsleitung ist eine wärmegedämmte Rohrleitung mit geringem Durchmesser, die das sich abkühlende Wasser einer Warmwasserleitung mit Hilfe der Zirkulationspumpe wieder dem Speicher zurückführt.

Mobiles Temperatur-Monitoring

Durch unser Temperatur-Monitoring können wir den Temperaturverlauf in der Trinkwasser-Installation kontrollieren und kritische Bereiche überwachen. Dafür installieren wir vor Ort Messtechnik, die alle 10 Sekunden oder 5 Minuten die Temperatur misst, aufzeichnet und abspeichert.

Nach einer Woche der Datenaufzeichnung erfolgt die Auswertung der Daten im Büro. Die Daten werden ausgelesen und grafische Auswertungen erstellt. Nun gilt es die Messergebnisse zu bewerten und zu interpretieren. Dabei helfen uns die Erfahrungen der Projekte die wir schon realisiert haben. Durch das Langzeit-Temperatur-Monitoring können wir fachlich fundierte Aussagen und Empfehlungen für unsere Auftraggeber aussprechen.

 

Stationäres Temperatur-Monitoring

Durch unser Erfahrungen mit dem mobilen Temperatur-Monitoring im Rahmen der Erarbeitung der Gefährdungsanalyse, gehen wir nun einen Schritt weiter und bieten unseren Kunden eine kontinuierliche Überwachung kritischer Bereiche an.

Mit dieser Technik können wir den Temperaturverlauf überwachen und Grenzwerte definieren, die uns eine Alarmmeldung zusendet, wenn wir mit den Temperaturen in einen kritischen Bereich kommen.
Diese Technik findet in der Immobilienwirtschaft ihre Anwendung, insbesondere in den Bereichen, in denen eine kontinuierliche Überwachung der Temperaturen erfolgen muss, um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten.

Neugierig geworden? Dann schauen Sie doch live ins System. Gerne übermitteln wir Ihnen eigene Zugangsdaten.

Digitaler Assistent

groupXS entwickelt für die acb eine mobile Lösung für die Analyse und Begutachtung der Trinkwasserhygiene

Die Business-App Reportheld von groupXS vereinheitlicht ab Frühjahr 2017 die Prozesse für die Erstellung von Gutachten zur Trinkwasserhygiene beim Ingenieurbüro active consult berlin (acb). Dank mobiler Datenerfassung gehen Dokumentation und Gefährdungsanalyse künftig Hand in Hand. Dadurch steigen Transparenz und Qualität – zum Nutzen von Gutachtern, Kunden und Verbrauchern.

Mit Einführung von Reportheld bei der acb entwickelt groupXS seine Mobile-Business-App für Checklisten und Prüfroutinen zum Assistenten für die digitale Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen weiter. Möglich wird das branchenspezifische Customizing durch das iterative Entwicklungssystem der App, mit dem sie an die Bedürfnisse des Zielunternehmens angepasst wird.

Komplexe Anforderungen an sensible Gutachten

Bei acb begutachtet ein Team von erfahrenen Ingenieuren die Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Neben der Dokumentation und Analyse sämtlicher Entnahmestellen und Leitungen umfasst dies auch die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Hausverwalter. Die zentrale Rolle spielen hier mögliche Gesundheitsrisiken. Dementsprechend unterliegt der gesamte Vorgang umfangreichen gesetzlichen Regelungen.

Trotz der hohen Anforderungen gibt es für die Erstellung dieser Gutachten bislang keinen branchenweiten Standard, so dass Inhalt und Qualität je nach Gutachter mitunter stark schwanken. 

Jörg Drachholtz-Lebedies, Geschäftsführer bei acb ergänzt, dass „in den Gutachten zur Gefährdungsanalyse meist nur die Mängel auftauchen. Mit Reportheld können wir, dank standardisierter Prüfroutinen, den gesamten Ist-Zustand erfassen. Damit erhöht sich die Qualität der Gutachten und die Analyse wird für den Kunden transparent und nachvollziehbar.“

Qualität und Transparenz durch einheitliche Standards

Bei der acb werden die Ingenieure auf dem Smartphone oder Tablet mit einem einheitlichen Fragenkatalog durch die Dokumentation geführt. Dies stellt sicher, dass sämtliche relevanten Daten erfasst werden. Die App liefert somit das Grundgerüst für die Erstellung von Gutachten und Gefährdungsanalysen und hilft bei der Integration von Mangeltexten und Fotos – bei vollständiger Kontrolle der einzelnen Schritte.

Der groupXS-Geschäftsführer Sebastian Schmidt blickt gespannt auf die Zusammenarbeit: “Die Erstellung von Trinkwassergutachten ist ein ganz neues Einsatzgebiet für Reportheld. Durch erhöhte Transparenz und gleichbleibende Qualitätsstandards in Dokumentation und Analyse bietet sich die Chance, einen echten Mehrwert für Kunden und Auftraggeber zu schaffen. Wir freuen uns sehr, dass wir mit der acb einen so starken Partner gewonnen haben, der dieses Potenzial erkannt hat.”

 

Durchfluss-Monitoring

Für die Planung oder Sanierung einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage, ist es nicht immer ausreichend den Wasserverbrauch zu erfassen. Vielmehr ist es interessanter, über einen bestimmten Zeitraum den Bedarf an warmen Trinkwasser zu erfassen (Spitzenleistung).

Dies ergibt sich aus dem DVGW-Arbeitsplatt W 551, welches vorschreibt, dass am Wasseraustritt zu jeder Zeit mindestens 60°C anliegen müssen. Dafür liefert die Ultraschall-Durchflussmessung zuverlässige Werte, auch bei geringen Durchflüssen.

Ein weiterer Vorteil dieses Messverfahrens besteht in der Montage. Es ist kein wasserseitiger Einbau notwendig, sondern 2 Sensoren werden an die Rohraußenseiten montiert. Somit kann das Verfahren auf die verschiedensten Rohrmaterialien und Isolierungen eingestellt werden.

 

Strömungsprofil, Temperatur des Wassers sowie die Rohrbeschaffenheit als beeinflussende Faktoren werden durch die jeweilige Elektronik ausgeglichen.

Ein integrierter Datenlogger zeichnet die akkumulierten Durchflusswerte, sowie den Gesamtdurchfluss auf, welche dann am PC tabellarisch und grafisch ausgewertet werden können.

 

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Wissenswertes rund ums wasser

Trinkwasserverordnung

Vierte Änderung der Trinkwasserverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der vierten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Quelle, 15.09.2020: https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasserverordnung/volltext-der-trinkwasserverordnung/

Wesentliche Inhalte in Bezug auf Legionellen sind für die Wohnungswirtschaft:

Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25-50 °C vermehren. Geraten Legionellen in die Lunge, können sie eine schwere Lungenentzündung verursachen, die in Einzelfällen sogar tödlich enden kann. Da Legionellen auch in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen können, verpflichtet die Trinkwasserverordnung auch die Eigentümer, Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.

  1. Regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. 
Die erste Untersuchung musste bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Der Eigentümer muss zudem dafür Sorge tragen, dass geeignete Probennahmestellen an der Anlage vorhanden sind. Die Probennahmestellen müssen so installiert werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird (z. B. Waschbecken). Außerdem müssen eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers und eine am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden können.

Die Untersuchungen einschließlich der Probennahmen dürfen nur von öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen wird von den zuständigen Landesbehörden veröffentlicht. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen aufgezeichnet und vom Hauseigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Hinweise: Da für die Probennahmen die Wohnungen der Mieter betreten werden müssen, sollten diese über den Termin der Legionellenprüfung rechtzeitig informiert werden. Die Kosten für die wiederkehrende Untersuchung stellen Betriebskosten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 a), Nr. 5 a) bzw. Nr. 6 a) BetrKV. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit entsprechenden Trinkwassererwärmungsanlagen sind von dieser Prüfpflicht betroffen, wenn mindestens eine der vorhandenen Wohnungen vermietet wird. Bisher ist allerdings gerichtlich noch nicht rechtssicher geklärt, ob die hierdurch entstehenden Kosten von der Gemeinschaft getragen werden müssen oder ob sie gemäß § 16 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss lediglich dem vermietenden Eigentümer zugewiesen werden können.

  1. Was tun bei Legionellenbefall?

Sollte bei einer Untersuchung eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwertes festgestellt werden, muss das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Des Weiteren muss der Eigentümer unverzüglich Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache des Legionellenbefalls einleiten, die eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln beinhalten müssen. Zudem muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Mieter ergreifen. Über die ergriffenen Maßnahmen müssen Aufzeichnungen geführt werden und das Gesundheitsamt muss hierüber unverzüglich informiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen ebenfalls 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und den sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers muss der Eigentümer unverzüglich die betroffenen Mieter informieren.

  1. Allgemeine Informationspflichten

Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage, die der Pflicht zur Legionellenuntersuchung unterliegen, müssen ihren Mietern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen übermitteln. Zudem mussten bis zum 1. Dezember 2013 die Mieter über vorhandene Bleileitungen informiert werden. Informationen über die Wasserqualität, die der Vermieter jährlich von den jeweiligen Wasserversorgern zur Verfügung gestellt bekommt, müssen den Mietern ebenfalls schriftlich bekannt gegeben werden. Sämtliche der vorgenannten Informationen muss der Vermieter den Mietern unverzüglich schriftlich bekannt geben, sobald er diese selber erhalten hat. Er kann die Informationen aber auch für die Mieter sichtbar im Gebäude aushängen.

  1. Zugabe von Aufbereitungsstoffen

Sollten Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – Aufbereitungsstoffe dem Trinkwasser hinzufügen, müssen den Mietern bei Beginn der Zugabe unverzüglich die Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration im Trinkwasser schriftlich bekannt gegeben werden. Außerdem müssen alle verwendeten Aufbereitungsstoffe den Mietern einmal jährlich schriftlich bekannt gegeben werden. Statt der schriftlichen Bekanntgabe können die Informationen auch an geeigneter Stelle ausgehängt werden. Schließlich müssen die Vermieter die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration mindestens wöchentlich aufzeichnen oder aufzeichnen lassen. Diese Aufzeichnungen müssen den Mietern sechs Monate langwährend der üblichen Geschäftszeiten zugänglich gehalten oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

  1. Sonstige Pflichten der Eigentümer

Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – müssen grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Das Gleiche gilt für „außergewöhnliche Vorkommnisse in der Umgebung des Wasservorkommens oder an einer Wasserversorgungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben können“. Sollte festgestellt werden, dass das Trinkwasser nicht den chemischen oder mikrobiologischen Anforderungen genügt, muss der Eigentümer erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchführen oder durchführen lassen und das Gesundheitsamt hiervon unverzüglich unterrichten.

  1. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Wer als betroffener Eigentümer die oben genannten Pflichten nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer als Vermieter – unabhängig von der Größe der Wasserverteilungsanlage im Gebäude – vorsätzlich oder fahrlässig chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser an seine Mieter abgibt oder diesen zur Verfügung stellt, begeht eine Straftat. Diese kann gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz bei vorsätzlichem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und bei fahrlässigem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: http://www.hausundgrund-rheinland.de/themen/trinkwasserverordnung 14.05.2016

 

 
UBA-Empfehlung

vom 14.12.2012 zur Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation, bei der eine Legionellenkontamination vorliegt. Sie stellt eine Ergänzung zur Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ dar und beschreibt das Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu Legionellen.

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt.

Diese Empfehlung richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Für besondere Risikogruppen oder spezielle Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser können über die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene hinausgehende Anforderungen der Krankenhaushygiene notwendig sein. Derartige zusätzliche Anforderungen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Ihre Notwendigkeit im Einzelfall wäre von den verantwortlichen Einrichtungsträgern und betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu prüfen.

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.pdf

 
Legionellen

Die am häufigsten gestellten Fragen

 
[accordion_inner] [accordion-item_inner title=“Was sind Legionellen und wo kommen sie vor?“]

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2-5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht?“]

1976 kam es in Philadelphia in den USA zu einer Epidemie, bei der 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion akut mit Legionella pneumophila an der sogenannten Legionärskrankheit, einer schweren Pneumonie, erkrankten und 29 verstarben. Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache. Schließlich konnte der Erreger dort mittels der Silberimprägnierung als Bakterium identifiziert werden.

Drei größere Vorfälle in jüngster Zeit ereigneten sich 1999 in Bovenkarspel in Holland, wo es anlässlich einer Blumenschau durch zwei Whirlpools zu 233 Erkrankungen mit 22 Todesfällen kam, 2001 in Murcia in Spanien mit 805 Erkrankungen und 3 Todesfällen über Kühl-/Klimaanlagen und 2010 in Deutschland in Ulm und Neu Ulm mit 65 Erkrankungen und 5 Todesfällen über ein Rückkühlwerk.

Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.

Die eigentliche „Legionärskrankheit“ zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen. Beim weitaus häufiger vorkommenden „Pontiac-Fieber“ handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Wer ist besonders gefährdet?“]

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen aber auch Leistungssportler sind betroffen nach sportlichen Aktivitäten. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Wie kann man sich mit Legionellen infizieren?“]

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können.

Eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen ist auch möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.

Normales Essen und Trinken spielen keine Rolle allerdings kann erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, somit kann es zur Infektion kommen. Durch derartiges „Verschlucken“ (Aspiration) könnte es auch über Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Wie wird eine Legionelleninfektion beim Menschen nachgewiesen?“]

Eine Diagnose sollte durch eine Anzüchtung von Legionellen auf Spezial-Medien erfolgen. Geeignet dafür sind Materialien aus den Atemwegen, wie z. B. bronchoalveoläre Lavage, Trachealsekret, Sputum oder Lungengewebe.

Eine Infektion kann aber auch durch Untersuchung des Urins auf Legionellenbestandteile (sogenannter Legionella-Antigen-ELISA) festgestellt werden. Allerdings werden damit nicht alle vorkommenden Legionellenarten erfasst.

Ein Nachweis der Antikörperantwort gegen Legionellen hat meist nur einen retrospektiven Wert, da bei einer Legionelleninfektion ein beweisender Antikörper-Titeranstieg oft erst nach einigen Wochen erfolgt.

Weiterhin ist es möglich, eine Legionelleninfektion mit Spezialverfahren, wie z. B. fluoreszenzserologischen oder molekularbiologischen Methoden nachzuweisen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Wie wird eine Legionellose behandelt?“]

Bei Verdacht auf eine Legionellose ist ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegenüber Legionellen gut wirksam. Eine Impfung gegen Legionellen existiert derzeit noch nicht.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Wie verhalten sich Legionellen im Wasser?“]

Wenige Legionellen, meist <1KBE/Liter (KBE: Kolonienbildende Einheit ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden. Bis zu Temperaturen von etwa 20°C vermehren sich Legionellen nur sehr langsam, so dass in diesem Bereich schon wegen der zu erwarteten geringen Konzentration das Erkrankungsrisiko gering ist.

Erst über 20°C steigt die Vermehrungsrate allmählich an und ist etwa zwischen 30 und 45°C optimal. Ab etwa 50°C erfolgt meist kaum noch Vermehrung und bei etwa 55°C ist diese nicht mehr möglich und es kommt langsam zum Absterben.

Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet erst knapp oberhalb von 60°C statt. Daher muss die in der Energieeinsparverordnung geforderte Begrenzung des Primärenergieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Wärmedämmung und bedarfsgerechte Planung, nicht aber durch Senkung der Systemtemperaturen erreicht werden. Erwärmtes Trinkwasser mit niedrigerer Temperatur ist nur dann hygienisch unbedenklich, wenn es an der Stelle und zum Zeitpunkt des Verbrauchs erwärmt wird, z.B. über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher.

Vermehrungsorte für Legionellen sind Wuchsbeläge oder Biofilme, die bevorzugt gebildet werden, wenn große Oberflächen vorhanden sind, wie z.B. in Filtern oder in zusätzlichen Ablagerungen durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. In derartigen Biofilmen können Legionellen wirkungsvoll durch zusätzlich produzierte Schleimsubstanzen vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. Diese Biofilme stellen ein „Öko-system “ dar, in dem auch Einzeller wie (harmlose) Amöben vorkommen, die sich wiederum von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden aufgefressen, jedoch im Innern der Amöbe nicht verdaut, können sich dort sogar vermehren und damit anreichern.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?“]

Im DVGW-Arbeitsblatt W551 (2004) und in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2006 sind für die Trinkwasser-Installation im Wohnbereich sowohl wünschenswerte niedrige Legionellenkonzentrationen als auch Keimbereiche aufgelistet, die Maßnahmen und Sofortmaßnahmen zur Verhütung eines Infektionsrisikos bedingen. Legionellenkonzentrationen von unter 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Zwischen 100 bis 1000 KBE/100 ml ist durch vierwöchige Untersuchungsintervalle zumindest sicherzustellen, dass es zu keiner weiteren nennenswerten Vermehrung kommt. Ab >1000 KBE/100 ml ist der „Maßnahmewert“ erreicht und Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung werden erforderlich. Ab dem „Gefahrenwert“ von >10.000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen wie beispielsweise ein Duschverbot notwendig.

In Hochrisikobereichen, in denen vermehrt Personen mit geschädigtem Immunsystem behandelt werden, dürfen Legionellen nicht vorhanden ( 0KBE/100ml) sein. Hochrisikobereiche umfassen Transplantationseinheiten, Intensivpflegestationen, Neugeborenenintensivstationen und auch Bereiche für Patienten mit erkrankungsbedingter oder medikamenteninduzierter schwerer Immunsuppression. Dies trifft namentlich im Krankenhaus auf Bereiche wie die Onkologie oder Rheumatologie zu. Personen nach Transplantation oder mit schwerer Immunsuppression sollten Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt nehmen, ob auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus im häuslichen Bereich weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sind.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Konsequenzen haben die Novellierungen der Trinkwasserverordnung von 2011 und 2012 für die Legionellen-Untersuchung und –bewertung?“]

In der 1. Änderungsverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Seitdem wurden auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen wie z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen. Derartige Untersuchungen auf Legionellen waren aber bereits nach der Fassung des DVGW Arbeitsblattes W 551 von 1993 als allgemein anerkannte Regel der Technik (a.a.R.d.T.) gefordert.

Diese Regelungen wurden in der Zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, entbürokratisiert und praxisgerechter gestaltet.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach TrinkwV?“]

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind, und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV: Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013 Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Was zählt zu gewerblicher und was zu öffentlicher Tätigkeit?“]

Öffentlich: Einrichtungen die – ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht – der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende“ Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½“ Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1“ oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Regelungen gibt es für die Probennahme?“]

Der UsI (Unternehmer und der sonstige Inhaber) hat sicherzustellen, dass geeignete repräsentative Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. Die Proben sind nach der DIN EN ISO 19458 wie dort unter „Zweck b“ beschrieben (ohne Perlator oder sonstige Vorbauten, nach Desinfektion der Entnahmestelle) zu entnehmen. Die Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?“]

Die Information der betroffenen Verbraucher über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung gehört zu den Pflichten des UsI (Unternehmers und der sonstigen Inhabers) der Trinkwasser-Installation gem. § 21 (1) TrinkwV.

In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung in der Trinkwasser-Installation ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen. Erfahrungsgemäß wird dieser Wert bei Beachtung der a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und der erforderlichen Sorgfalt durch den Inhaber einer Trinkwasser-Installation in der Regel nicht überschritten. Falls doch, sind Fehler in der Anlage zu vermuten.

Daher hat der UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes folgende zusätzlichen Pflichten:

  • Information des Gesundheitsamtes gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV,
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T. einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Untersuchungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zehn Jahre verfügbar zu halten.
  • Unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich daraus ergebende Einschränkungen in der Verwendung des Trinkwassers ​

Auch für die Durchführung der Gefährdungsanalyse​ gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Eine Gefährdungsanalyse kann u.a. von Trinkwasser-Installationsfachbetrieben (eingetragen im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens), einschlägigen Ingenieurbüros, anderen Fachplanern oder Hygieneinstituten durchgeführt werden. Die notwendige Fachkunde kann durch Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erlangt und nachgewiesen werden, die die Inhalte der VDI-Richtlinie 6023 oder der einschlägigen Teile von DIN EN 806 und DIN 1988 sowie der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 in Theorie und Praxis vermitteln. Die Benennung von Abhilfemaßnahmen sollte stets im Auftrag zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse enthalten sein. Die gutachterliche Tätigkeit sollte durch die Betriebshaftpflicht des Anbieters abgedeckt sein.

Das Gesundheitsamt kann vom UsI die Vorlage aller Untersuchungsergebnisse sowie der Unterlagen über die Ortsbesichtigung und der Gefährdungsanalyse verlangen. Wenn der UsI seinen Verpflichtungen gem. § 16 nicht nachkommt, fordert das Gesundheitsamt ihn dazu auf. Kommt der UsI auch dann seinen Pflichten nicht fristgerecht und vollständig nach, prüft das Gesundheitsamt, ob Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sind und ordnet diese gegebenenfalls an.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Welche Verpflichtungen haben die Unternehmer und die sonstigen Betreiber von Trinkwasser-Installationen, die nicht explizit nach TrinkwV untersuchungspflichtig sind?“]

Zusätzlich zu den Angaben in der TrinkwV mit Hervorhebung von untersuchungspflichtigen Anlagen auf Legionellen ist darauf zu verweisen, dass auch die dort (vermeintlich) nicht mit einbezogenen Anlagen, so in Ein- und Zweifamilienhäusern (beispielsweise auch zutreffend im Zusammenhang mit „Ferien auf dem Bauernhof“), Bürogebäuden, Werkstätten u.a.m. mit auch nicht gewerblicher Wasserabgabe über Zapfhähne und Duschen dem zentralen Anspruch der TrinkwV unterliegen. Dort heißt es in § 4 Allgemeine Anforderungen unter (1): Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht. Für alle Großanlagen, auch wenn diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, sehen die technischen Regeln neben den Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb auch regelmäßige Untersuchungen vor.

Weiterhin sind Pflichten aus anderen Rechtsbereichen z. B. aus Hygienebestimmungen für medizinische Einrichtungen (MedHygV), aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), aus Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.

[/accordion-item_inner] [accordion-item_inner title=“Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasser-Installation tun?“]

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist. Wird dieser technische Maßnahmenwert überschritten, ist dies meist ein indirekter Hinweis auf (vermeidbare) technische oder organisatorische Unzulänglichkeiten in der Trinkwasser-Installation. Wesentliches hierzu findet sich in den DVGW Arbeitsblättern W 551 und W 553, der DIN 1988-200 sowie in der VDI 6023.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung, seltener mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.

Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen. Mit Wasserstagnation ist aber auch bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentlicher Nutzung z. B. in Gäste- und Ferienzimmern zu rechnen.

Nach einer Erhöhung der Temperatur im Warmwasserspeicher auf ≥60°C gemäß DVGW W 551 ist zu kontrollieren, dass sich nicht die Kaltwassertemperatur unzulässig erhöht. Dem kann durch Kältedämmung und notfalls erhöhte Kaltwasserentnahme entgegengewirkt werden.​

[/accordion-item_inner] [/accordion_inner]

Autor: Dr. Anna Maria Schreff – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dr. Peter Schindler – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit​​

 
Wasserlexikon

Armatur

Armatur: Bedienelement zur Steuerung von Wasserströmungen. In der Sanitärtechnik wird der Begriff Armatur für Ventile zur Steuerung und Regelung von Wasserströmungen in Rohrleitungen benutzt. Sanitärarmaturen in Bad, Küche und in öffentlichen Dusch- und WC-Anlagen dienen in der Regel zum Mischen von Kalt- und Warmwasser. Es gibt viele unterschiedliche Begriffe für Sanitärarmaturen:

    • Badarmaturen, Küchenarmaturen
    • Brausearmaturen, Duscharmaturen
    • Waschbeckenarmaturen, Waschtischarmaturen
    • Einhebelarmaturen, Einhebelmischarmaturen, Einhebelmischer
    • Mischarmaturen, Mischbatterien
    • Zweigriffarmaturen, Zweigriffmischarmaturen
    • Entnahmearmaturen, Auslaufarmaturen, Wasserarmaturen

Normale Standard-Armaturen liefern zu viel Wasser, da der Wasserdruck in den Wasserleitungen in der Regel zu hoch ist. Zum komfortablen Duschen reicht eine Wassermenge von 9 Liter pro Minute und zum Händewaschen eine Wassermenge 6 Liter pro Minute aus.

Betriebeswasser (alt: Brauchwasser)

Zu gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dienendes Wasser unterschiedlicher Güte. Kein Trinkwasser.

Biofilm - idealer Lebensraum von Bakterien

Biofilme bestehen aus Kolonien von Mikroorganismen in einer dünnen Schleimschicht (Film). Sie bieten einen idealen Lebensraum zur Vermehrung von Bakterien. Bevorzugt bilden sich Biofilme an großen Oberflächen (z.B. Filter und Siebe) oder in zusätzlichen Ablagerungen von Kalk, Schlamm, Schmutzpartikeln oder Korrosionsprodukten.

Calcium

Calcium bzw. Kalzium ist ein chemisches Element mit dem Symbol Ca. Calciumverbindungen sind in jedem natürlichen Wasser in geringen oder größeren Mengen vorhanden. Sie gehören wie die Magnesiumverbindungen zu den sogenannten "Härtebildnern" im Wasser. Bei der Wasser-Enthärtung werden die im Wasser gelösten Erdalkali-Kationen Calcium und Magnesium entfernt.

Calciumhydroxid

Calciumhydroxid (Ca(OH)2), wird zur (Rest-)Entsäuerung und Aufhärtung verwendet.

Chlordioxid

Chlordioxid (ClO2), ist ein Oxidationsmittel und dient der vorbeugenden Desinfektion des Trinkwassers (Schutzchlorung).

Dichtheitsprüfung

Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser nach DIN 1988-2 sollte nur dann durchgeführt werden, wenn der Zeitraum von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme sehr kurz ist und wenn sichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss vorab gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb freigegeben wurde.

3 Liter Regel

Zirkulationssysteme sind nach DVGW erst bei Anlagen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt notwendig. Es sind dabei theoretische Leitungslängen von bis zu 38m ohne Zirkulation möglich. Auch bei ausreichender Isolierung findet eine Abkühlung des Mediums in ein optimalen Brutbereich für Legionellen statt.

Endständige Sterilfilter

Mit Hilfe endständiger Sterilfilter (Porengröße 0,2µm) an Wasserauslässen ist es möglich, im Trinkwasser enthaltene Krankheitserreger, die insbesondere aus wandständigen Biofilmen freigesetzt werden, herauszufiltern. Auch bei engmaschiger hygienisch-mikrobiologischer Überwachung des Trinkwassers in medizinischen Einrichtungen kann keine Gewähr für ein ständig einwandfreies Trinkwasser gegeben werden. Die Trinkwasserkontamination speziell für immun suppressive Patienten z. B. unter Krebschemotherapie, bei Intensivtherapiepatienten und Frühgeborenen ist jedoch mit dem Risiko schwer verlaufender Infektionen bis hin zu tödlichem Ausgang verbunden.

Am häufigsten ergeben sich Probleme durch eine Kontamination mit Legionella pneumophila, Pseudomonas aeruginosa, Enterobacter spp., Klebsiella spp., Serratia spp. und Aeromonas spp. Hier bietet sich als sichere Maßnahme zur Infektionsprävention die Ausrüstung von Wasserauslässen mit endständigen Sterilfiltern an.

Falleitung

Lotrechte Leitung in einem Gebäude, die Abwasser der Grund- oder Sammelleitung zuführt. Fließregel In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Fremdwasser

Nach DIN 4045 durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.

Grauwasser

Nach der europäischen Norm lautet die Definition von Grauwasser: fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser. Anders als das so genannte Schwarzwasser aus der Toilette oder Sanitäranlage gilt es als nicht stark verschmutzt, da es keine Fäkalien enthält. Grauwasser fällt bei Vorgängen wie Duschen, Baden, Händewaschen oder in der Waschmaschine an. Küchenabwasser ist hierbei ausgenommen, da es durch Fette und Speiseabfällen hoch belastet ist.

Grauwasser kann durch Wasserrecycling (z.B. Umkehrosmose) zu Klarwasser aufgewertet werden, das den Hygienebestimmung für Betriebswasser entspricht und erneut in der Industrie oder Privathaushalten genutzt werden kann. Zum Beispiel für die Gartenbewässerung, den Hausputz und die Toilettenspülung. Auch das Waschen von Wäsche ist mit Klarwasser möglich.

HACCP

Erst 1985 wurde die Anwendung des HACCP-Konzeptes durch die US National Academy of Science (NAS) empfohlen. Seitdem wurde das System weltweit erprobt und weiter entwickelt. Das HACCP-Konzept ist heute international als ein lebensmittelspezifisches System anerkannt. Die lebensmittelrechtlichen Aspekte, die sich mit HACCP beschäftigen sind in EG-Richtlinien niedergelegt. Dieser Grundgedanke wiederspiegelt sich in Water Safety Plan.

Impuls-Spül-Verfahren

Das Reinigungsverfahren entfernt den Biofilm und trägt alle mobilisierbaren Verschmutzungen aus der Leitung aus durch das Arbeitet mit Wasser und Luft im Leitungsnetz. Die Reinigung erfolgt auf rein mechanischem Wege. Eine anschließende Desinfektion wirkt deutlich gründlicher und nachhaltiger.

Infektionsschutzgesetz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG, seltener: InfSchG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Bestandteil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.

Das Infektionsschutzgesetz ist eine bundesrechtliche Regelung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, die ursprünglich den Ländern vorbehalten ist. Da gerade bei Seuchen und Infektionen Gefahren sehr schnell über Ländergrenzen hinaus entstehen können, erscheint eine bundesrechtliche Regelung sehr sinnvoll.

Zugleich nimmt das Infektionsschutzgesetz Anpassungen an Gemeinschaftsrecht (Abschnitt 11) vor.

Wichtige Abschnitte sind die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3). Zudem werden die Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln festgelegt (Abschnitt 8). Weiterhin finden sich spezielle Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen als auch die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass weiterer Rechtsvorschriften z. B. für die Trinkwasserverordnung oder die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser.

Verdunstet hartes Wasser in Wasserrohren (z. B. in einer Kaffeemaschine) lagert sich das Calciumcarbonat an und bildet Kalkablagerungen. Die Rohre verkalken.

Kanalisation

Leitungsnetz zum Sammeln und Ableiten von Abwasser. Schmutzwasser und Niederschlagswasser können getrennt (Trennsystem) oder gemeinsam (Mischsystem) abgeleitet werden.

Kühlwasser

In der Regel unverschmutztes Wasser, das zur gewollten Abfuhr überschüssiger Wärme in Kühlprozessen eingesetzt wird.

Kläranlage

Einrichtung zur Abwasserreinigung. Dabei kommen mechanische, biologische und chemische Verfahren zum Einsatz.

Öffentlich: Einrichtungen die - ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht - der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende" Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½'' Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1'' oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

Legionärskrankheit

Aggressive Form der Lungenentzündung. Die Legionärskrankheit (Legionellose) ist eine besonders aggressive Form der Lungenentzündung, die auch tödlich verlaufen kann. Sie entsteht durch die stäbchenförmige Bakterien Legionella, die als natürliche Umweltbakterien im Süßwasser leben.

Für den Menschen werden diese Bakterien immer dann gefährlich, wenn sie in hohen Konzentrationen auftreten. In Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C finden die Legionellen ideale Bedingungen für ihre

Leitfähigkeit

Die Leitfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines chemischen Elementes, einer Verbindung oder einer Lösung, den elektrischen Strom zu leiten. Grundlage für die Leitfähigkeit ist die Dissoziation der im Medium gelösten Verbindungen. So zerfallen z. B. im Wasser die Salze in ihre Kationen und Anionen. Ebenso dissoziieren die Säuren und Basen in ihre einzelnen Bestandteile.

Die Leitfähigkeit ist stark temperaturabhängig und wird deshalb immer auf die international normierte Temperatur von 25°C bezogen angegeben. Die Einheit der Leitfähigkeit, genauer gesagt der spezifischen Leitfähigkeit, ist µS/cm. In der Praxis wird sehr häufig die Leitfähigkeit zur Abschätzung der im Wasser vorhandenen gelösten Bestandteile benutzt. In einer groben Annäherung entsprechen etwa 30µS/cm 1°dH Gesamtsalzgehalt. Bei 25°C ist der theoretisch erreichbare Wert für Reinstwasser 0,055µS/cm.

Meerwasser

Der größte Teil der Erdoberfläche ist von Meerwasser bedeckt (71%). Allerdings ist der Salzgehalt der Weltmeere, der Nordsee und Ostsee sehr unterschiedlich. Den niedrigsten Salzgehalt hat die Ostsee (0,4 - 2,0% Massenanteil), den höchsten das Tote Meer (29% Massenanteil). Dazwischen liegen etwa der Pazifische Ozean (3,45% Massenanteil) und der Persische Golf (4% Massenanteil). Der durchschnittliche Salzgehalt aller Meere beträgt 3,5% Massenanteil.

Meldepflichtige Seuche

Seit 2001 gilt die Legionärskrankheit als meldepflichtige Seuche. Infektionsorte gemeldeter Legionärskrankheitsfälle

Infektionsorte = Anteile

    • Privathaushalt = 46,9%
    • Hotel = 30,3%
    • Krankenhaus = 16,7%
    • Pflegeeinrichtung = 4,1%
    • Sonstige = 2%

Quelle: Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 50, 2006

Mischinstallationen

Die Verwendung eines nicht geeigneten Materials begünstigt solche Korrosionsprodukte. Zum Beispiel verzinkte Stahlrohrleitungen im Trinkwassersystem von Altbauten verursachen unter bestimmten Bedingungen eine rotbraune Färbung des Trinkwassers. Mischinstallationen stellen auch ein erhöhtes Risiko dar. In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Nanofiltration

Die Nanofiltration ist ein druckgetriebenes Membranverfahren, dass Partikel (zweiwertige Ionen) im Nanometer-Bereich (10 bis 1nm) zurückhält. Hauptsächlich wird die Nanofiltration zur Enthärtung von Trinkwasser und Entfernung von Schwermetallen in der Wasseraufbereitung von Produktionsabwässern angewendet. Zum Zurückhalten aller gelösten Stoffe einschließlich der einwertigen Ionen und anderer Spurenstoffe hat sich das Verfahren der Umkehrosmose bewährt und etabliert.

pH-Wert

Der pH-Wert beschreibt die Konzentration der Wasserstoffanionen in einer wässrigen Lösung und ist ein Maß für die Stärke einer Säure beziehungsweise einer Base. Bei dem pH-Wert handelt es sich um den negativ dekadischen Logarithmus (=Zehnerlogarithmus) der Wasserstoffanionen Aktivität pH= -log10 (H) . Die Abkürzung „pH" steht für potentia Hydrogenii oder pondus Hydrogenii. Die Einteilung der Wertebereiche für reines Wasser und verdünnte wässrige Lösung bei 22°C erfolgt wie folgt:

    • pH < 7 saure wässrige Lösung
    • pH = 7 neutrale wässrige Lösung oder neutrales absolut reines Wasser
    • pH > 7 alkalische/basische wässrige Lösung

Der pH- Wert einer Lösung kann mit ganz unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Die bekannteste ist wohl die Bestimmung durch die Reaktion mit einem Indikatorfarbstoff. Beispiel hierfür ist Lackmus mit einem Umschlagsbereich pH < 4,5 rot pH >8,3 blau.

Planungsfehler

In den meisten Bestandsgebäuden sind die Trinkwassererwärmungsanlagen überdimensioniert. Dies hat zur Folge, dass große Mengen Trinkwasser auf die gewünschte Temperatur erwärmt und zur Entnahme, meistens in Trinkwasserspeicher, bereitgestellt werden. Da die Menge am warmen Trinkwasser nicht benötigt wird, verbleibt das Wasser im Warmwasserspeicher. Diese künstlich verursachte Stagnation bietet ideale Bedingungen für die Vermehrung von Mikroorganismen.

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen und schadstoffgeschützen Speichern. Es speist sich aus dem Oberflächenwasser und durchgeht einen natürlichen Filterprozess beim Durchlaufen verschiedener Gesteinsschichten auf dem Weg in die Tiefe. Das Lösen von Mineralsalzen und Spurenelementen aus dem Gestein verleiht dem Quellwasser seinen besonderen Geschmack.

Quellwasser definiert sich als „natürlich reines" Wasser, das heißt, es darf nicht chemisch oder durch Filtertechnik aufgearbeitet sein. Daher wird das Wasser direkt am Ort der Quelle abgefüllt. Es entspricht allen Anforderungen an Trinkwasser. Es ist unbelastet, mineralarm und umweltfreundlich, da kein aufwendiges Hochpumpen des Wassers nötig ist.

Zur Behandlung sind die einzigen zugelassenen Verfahren die Abtrennung von Eisen, Mangan, Schwefelverbindungen oder Arsen sowie die Ozonierung. Allerdings darf der ursprüngliche Charakter des Quellwassers nicht verändert werden.

Regenwasser

Bezeichnung für abfließenden Regen. Auch Niederschlagswasser.

Reinstwasser

Als Reinstwasser wird aufbereitetes Wasser zum Einsatz in der Labor- und Industrietechnik bezeichnet. Es ist ein analysenreines Wasser (Leitfähigkeit geringer als 0,055µS/cm). Stadt- oder Brunnenwasser enthält zahlreiche Stoffe wie Salze, organische Verunreinigungen oder Keime.

Im Reinstwasser befinden sich nur Spurenstoffe geringster Konzentrationen. Reinstwasser wird in vielen Bereichen benötigt, etwa bei der Herstellung von Medikamenten, Injektionsflüssigkeiten, Solarzellen oder Computerchips und Schaltungen. Um Reinstwasser herzustellen, sind unterschiedliche Verfahrenskonzepte (Ionenaustauscher, Mischbettionen, Elektrodeionisation, Photooxidation usw.) möglich, teilweise auch in Kombination mit der Umkehrosmose.

Reinwasser

In der Trinkwasseraufbereitung (z.B. mit der Umkehrosmose) wird vielfach das Ausgangswasser als "Rohwasser" und das aufbereitete Wasser als "Reinwasser" bezeichnet. Es ist nicht mit Reinstwasser zu verwechseln, welches so gut wie keine Spurenstoffe enthält und in der Industrie und Medizin verwendet wird. Reinwasser weist einen Restsalzgehalt von z. B. 10µS/cm oder mehr auf.

Risikobewertung bei Wassersystemen

Die wichtigsten wasserführenden Systeme in Einrichtungen sind:

    • komplexe Warm- und Kaltwassersysteme
    • Trinkbrunnen
    • Therapiebecken, Massagewannen
    • Luftbefeuchter, Zierbrunnen / Brunnen
    • nasse Kühltürme
    • Toiletten mit Analduschen
    • Whirlpools, Türkische Bäder und Saunen
    • Kühltürme

Schwerpunkte der Risikobewertung sind:

    • Mikrobiologische Wasseranalysen durchführen
    • Plausibilisieren von Leitungsplänen
    • Kontrolle von Wartungsarbeiten und Wartungsplänen
    • Messen und Dokumentieren der Wassertemperaturen (mit einem mobilen Monitoring)
    • an peripheren Auslässen mit Angabe der Zeit, bis Temperaturkonstanz erreicht wird und an Zirkulationssträngen
    • Feststellen von absoluten Totleitungen
    • Aufspüren von funktionalen Totleitungen
    • Feststellen von Kurzschlüssen im Wassernetz
    • Verbrauchsverhalten kontollieren und bewerten

Rohwasser

Wasser vor seiner Aufbereitung. Je nach Herkunft kann Rohwasser Trinkwasserqualität haben. Unter Umständen muss Rohwasser aber für den jeweiligen Einsatzzweck mittels Ultrafiltration, Umkehrosmose, Ionenaustauscher, UV-Entkeimung etc. aufbereitet werden.

Rückflussverhinderer

Nach der DIN EN 1717 müssen alle Entnahmestellen oder Apparate je nach Verwendungszweck vor Rückfließen, Rückdrücken und/oder Rücksaugen und je nach Flüssigkeitskategorie, wovor das Trinkwasser geschützt werden soll, mit einer entsprechenden Einzelsicherung abgesichert werden.

Trinkwasser

Wasser für den menschlichen Genuss, das bestimmte Rechtsnormen erfüllen muss. Trinkwasser darf z. B. keine Krankheitserreger enthalten, muss keimarm, farb- und geruchslos sein und sollte eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Trinkwasseraufbereitung

Unter dem Begriff "Trinkwasseraufbereitung" werden alle Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserbeschaffenheit zusammengefasst. Das Rohwasser wird in verschiedenen Prozessen physikalisch und/oder chemisch so behandelt, dass es den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Teilprozesse der Trinkwasseraufbereitung sind z. B. die Filtration, die Entsäuerung, die zentrale Enthärtung, die Entkeimung oder die Schadstoffentfernung (z. B. Nitrate).

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß durchströmtes Ausdehnungsgefäß für Trinkwassererwärmungsanlagen mit besonderem Korrosionsschutz und trinkwassergeeigneter Membran.

Trinkwassererwärmung

Ein Teil des kalten Trinkwassers fließt zum Trinkwassererwärmer und wird erhitzt, der andere Teil fließt zu den Steigleitungen. Trinkwassererwärmer werden unterschieden nach Art der:

    • Wärmequelle (Öl-, Gaserwärmer usw.),
    • Beheizungsart (direkt oder indirekt),
    • Anzahl der Entnahmestellen (Einzel-, Zentralversorgung),
    • Wasserdruck (offene oder geschlossene Anlagen) und
    • Erwärmungssysteme (Durchfluss-, Speichersystem, usw.).

Trinkwasser-Hygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Für die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sind die Wasserversorger zuständig. In sanitären Einrichtungen von Gebäuden wird das Trinkwassers sehr oft nachträglich verunreinigt, durch Ablagerungen und starken Bakterienbefall. Zum Schutz vor Infektionen in Wasserinstallationen ist die Trinkwasserverordnung erweitert worden. Die erweiterte Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Die Grenzwerte der Konzentration von Krankheitserregern und chemischen Stoffen im Trinkwasser wurden herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Verantwortung zur Einhaltung dieser Verordnung auf betriebliche und hauseigene Wasserinstallationen erweitert.

Die Wasserwerke sind bis zur Haus-Wasseruhr für die einwandfreie Lieferung von Trinkwasser zuständig. Ab der Haus-Wasseruhr bis zur Abgabestelle (Armatur) ist der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich. Eigentümer von betrieblichen und hauseigenen Wasserinstallationen sind somit verstärkt aufgefordert, in Sanitäreinrichtungen ein Infektionsrisiko zu vermeiden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

    • Wasser soll frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
    • Verbot der Abgabe von Wasser, dass den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen nicht entspricht
    • Verbot der Abgabe von Stoffen aus Werkstoffen/Materialien in Wasserversorgungsanlagen

Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko in Sanitäranlagen dann groß,

    • wenn Biofilm leicht entsteht,
    • wenn Tröpfchen und Aerosole am Ausfluss von Armaturen sich bilden,
    • wenn Wasser nicht fließt,
    • wenn Warmwasser nicht warm ist und
    • Kaltwasser nicht kalt ist.

Trinkwarmwasserverteilung

Das warme Trinkwasser fließt nach der Warmwassererwärmung zu den Steigschächten. Die Leitungsführung von Kalt- und Warmwasser wird bis zu den Steigschächten „Hauptverteilung" genannt. In großen Gebäuden wird das Wasser zum Verteiler geleitet. Von dem Verteiler aus wird es über die Steigschächte zu den einzelnen Etagen geführt. Die Steigschächte verlaufen vom Kellergeschoss bis zum obersten Geschoss des Gebäudes und beinhalten die Steigleitungen.

TOC

TOC ist die Bezeichnung für den gesamten organisch gebundener Kohlenstoff und ein somit ein Summenparameter. Die Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff ist ein Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Wasser. Dieser Parameter gehört zu den Indikatorparametern und ist ohne Grenzwert in der Trinkwasserverordnung festgesetzt worden. Er ist somit gesundheitlich unrelevant. Er wird lediglich als Festlegung von Einsatzkriterien für Leitungsmaterialien verwendet.

Ultrafiltration

Ultrafiltrationsanlagen werden in allen Bereichen eingesetzt, bei denen zur Trink- und Brauchwassergewinnung auf trübstoffhaltiges und/oder mikrobilogisch unsichereres Rohwasser zurückgegriffen werden muss. Neben Oberflächenwasser kommen insbesondere Grund- und Quellwasser aus Gebieten mit geringer Bodenüberdeckung für eine Aufbereitung in Frage.

Bei der Ultrafiltration zur Trübungsabscheidung wird das zu behandelnde Rohwasser unter geringem Druck in ein Bündel aus vielen tausend Kapillarmembranen geleitet. Das Rohwasser passiert dabei die mikroporöse Oberfläche der Kapillarröhrchen von innen nach außen. Trübstoffe und Mikroorganismen werden direkt an der Membranoberfläche zurückgehalten, so dass ein hygienisch einwandfreies Reinwasser gewonnen werden kann.

Von Zeit zu Zeit erfolgt eine Abreinigung der an der Membranoberfläche entstandenen Beläge mittels Rückspülung. Hierbei wird ein kleiner Teil des zuvor produzierten Reinwassers von außen nach innen, d. h. in entgegengesetzter Richtung durch die Membran gepresst. Dadurch werden die entstandenen Ablagerungen von der Membranoberfläche abgelöst.

Umkehrosmose

In den 1950er Jahren wurde an der Universität von Kalifornien das Verfahren der Umkehrosmose zur Meerwasserentsalzung entwickelt. Aufgrund der spezifischen Vorteile dieses Verfahrens hat sich die Umkehrosmose rasch in allen Bereichen, in denen entsalztes Wasser benötigt wird, durchgesetzt. Wie die Destillation, ist die Umkehrosmose ein physikalisches Verfahren, zu dessen Betrieb keine Chemikalien und keine Regeneration notwendig sind. Entsprechend günstig fallen Umweltbilanz und Betriebskosten aus.

Umkehrosmose basiert auf einem druckbetriebenen Prozess, bei dem Wasser (Rohwasser) mit den gelösten Salzen unter Druck über eine sogenannte semipermeable Membran geleitet wird. Diese Membran besteht aus einem speziell vernetzten Polymer. Nur reines Wasser kann die Polymerschicht durchdringen. Im Wasser gelöste und ungelöste Verbindungen werden an der Oberfläche zurückgehalten und in einem Restwasserstrom (Konzentrat) kontinuierlich ausgeleitet.

Wesentlicher Vorteil: Eine Umkehrosmoseanlage muss nicht regeneriert werden. Bei sachgemäßem Betrieb ist eine Membran über viele Jahre haltbar. Wartungs, Handling- und Betriebskosten sind gering.

UV-Entkeimung

Die keimtötende Wirkung von Sonnenlicht ist seit langem bekannt. Die UV-C-Strahlung vernichtet Keime direkt im Wasser, auf Oberflächen und in der Luft. Die Wirkung beruht auf einer Inaktivierung des genetischen Codes und der Zerstörung der DNS im Zellkern der bestrahlten Mikroorganismen. Dieser Effekt ist für einfache Organismen wie Viren, Bakterien und Einzeller tödlich. Das zeigen auch die vielen weltweit installierten Anlagen. Durch den Einsatz von umweltfreundlichem UV-Licht lassen sich mikrobiologische Inaktivierungsraten von 99% und höher erreichen, ohne schädliche Chemikalien. Die Installation von UV-Anlagen ist einfach durchzuführen, technisch aber hoch effizient. Zum Betrieb wird lediglich Strom benötigt.

Wasser

H2O oder Wasser ist eine chemische Verbindung, gebildet aus je zwei Wasserstoffatomen und einem Sauerstoffatom. „Wasser" kommt in verschiedenen Aggregatszuständen vor, im flüssigen Zustand als Wasser, im festen bzw. gefrorenen als Eis, im gasförmigen Zustand als Wasserdampf.

Wasserhygiene

Wasserhygiene: Im allgemeinen Sprachgebrauch die Sauberkeit von Wasser. Für die Sauberkeit von Trinkwasser (Trinkwasser-Hygiene) sind die Wasserversorger bis zur Haus-Wasseruhr verantwortlich. Ab der Haus-Wasseruhr sind die Eigentümer von Hausinstallationen für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich (§ 8, Trinkwasserverordnung).

Water Safety Plan

Bei einem Water Safety Plan (WSP, Wassersicherheitsplan) werden durch eine maßgeschneiderte Systemanalyse vom Einzugsgebiet bis zum Wasserhahn alle Gefahren (z. B. Kontaminationen im Wassereinzugsgebiet), einer Trinkwasserversorgung erfasst. Es sollen hiermit jene Elemente des aus der Lebensmittelindustrie bekannten und dort erfolgreich umgesetzten HACCP-Ansatzes eingeführt werden und in einem "Water Safety Plan" münden. Mit dem WSP-Ansatz werden trinkwasserbezogene Risiken analysiert, gefahrenkritische Prozessschritte identifiziert und im Bereitstellungsprozess gelenkt. Die Problemstellung ist daher sämtliche Risiken vom Wassereinzugsgebiet bis zum Endverbraucher zu identifizieren, die Gefahren zu bewerten, Gegenmaßnahmen zu finden, Grenzwerte und Maßnahmen bei deren Grenzüberschreitungen zu definieren.

Zirkulation

Bei Groß- und Kleinanlagen ist die Installation von Zirkulationsleitungen notwendig, wenn der Leitungsinhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.

Zirkulationsleitung

Die Zirkulationsleitung ist eine wärmegedämmte Rohrleitung mit geringem Durchmesser, die das sich abkühlende Wasser einer Warmwasserleitung mit Hilfe der Zirkulationspumpe wieder dem Speicher zurückführt.

Mobiles Temperatur-Monitoring

Durch unser Temperatur-Monitoring können wir den Temperaturverlauf in der Trinkwasser-Installation kontrollieren und kritische Bereiche überwachen.

Dafür installieren wir vor Ort Messtechnik, die alle 10 Sekunden oder 5 Minuten die Temperatur misst, aufzeichnet und abspeichert.

Nach einer Woche der Datenaufzeichnung erfolgt die Auswertung der Daten im Büro. Die Daten werden ausgelesen und grafische Auswertungen erstellt. Nun gilt es die Messergebnisse zu bewerten und zu interpretieren. Dabei helfen uns die Erfahrungen der Projekte die wir schon realisiert haben. Durch das Langzeit-Temperatur-Monitoring können wir fachlich fundierte Aussagen und Empfehlungen für unsere Auftraggeber aussprechen.

 
Stationäres Temperatur-Monitoring

Durch unser Erfahrungen mit dem mobilen Temperatur-Monitoring im Rahmen der Erarbeitung der Gefährdungsanalyse, gehen wir nun einen Schritt weiter und bieten unseren Kunden eine kontinuierliche Überwachung kritischer Bereiche an.

Mit dieser Technik können wir den Temperaturverlauf überwachen und Grenzwerte definieren, die uns eine Alarmmeldung zusendet, wenn wir mit den Temperaturen in einen kritischen Bereich kommen.
Diese Technik findet in der Immobilienwirtschaft ihre Anwendung, insbesondere in den Bereichen, in denen eine kontinuierliche Überwachung der Temperaturen erfolgen muss, um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten.

 

Neugierig geworden? Dann schauen Sie doch live ins System. Gerne übermitteln wir Ihnen eigene Zugangsdaten.

Digitaler Assistent

groupXS entwickelt für die acb eine mobile Lösung für die Analyse und Begutachtung der Trinkwasserhygiene

Die Business-App Reportheld von groupXS vereinheitlicht ab Frühjahr 2017 die Prozesse für die Erstellung von Gutachten zur Trinkwasserhygiene beim Ingenieurbüro active consult berlin (acb). Dank mobiler Datenerfassung gehen Dokumentation und Gefährdungsanalyse künftig Hand in Hand.

Dadurch steigen Transparenz und Qualität – zum Nutzen von Gutachtern, Kunden und Verbrauchern. Mit Einführung von Reportheld bei der acb entwickelt groupXS seine Mobile-Business-App für Checklisten und Prüfroutinen zum Assistenten für die digitale Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen weiter. Möglich wird das branchenspezifische Customizing durch das iterative Entwicklungssystem der App, mit dem sie an die Bedürfnisse des Zielunternehmens angepasst wird.

Komplexe Anforderungen an sensible Gutachten

Bei acb begutachtet ein Team von erfahrenen Ingenieuren die Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Neben der Dokumentation und Analyse sämtlicher Entnahmestellen und Leitungen umfasst dies auch die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Hausverwalter. Die zentrale Rolle spielen hier mögliche Gesundheitsrisiken. Dementsprechend unterliegt der gesamte Vorgang umfangreichen gesetzlichen Regelungen.

Trotz der hohen Anforderungen gibt es für die Erstellung dieser Gutachten bislang keinen branchenweiten Standard, so dass Inhalt und Qualität je nach Gutachter mitunter stark schwanken. 

 

Jörg Drachholtz-Lebedies, Geschäftsführer bei acb ergänzt, dass „in den Gutachten zur Gefährdungsanalyse meist nur die Mängel auftauchen. Mit Reportheld können wir, dank standardisierter Prüfroutinen, den gesamten Ist-Zustand erfassen. Damit erhöht sich die Qualität der Gutachten und die Analyse wird für den Kunden transparent und nachvollziehbar.“

 

Qualität und Transparenz durch einheitliche Standards

Bei der acb werden die Ingenieure auf dem Smartphone oder Tablet mit einem einheitlichen Fragenkatalog durch die Dokumentation geführt. Dies stellt sicher, dass sämtliche relevanten Daten erfasst werden. Die App liefert somit das Grundgerüst für die Erstellung von Gutachten und Gefährdungsanalysen und hilft bei der Integration von Mangeltexten und Fotos – bei vollständiger Kontrolle der einzelnen Schritte.

Der groupXS-Geschäftsführer Sebastian Schmidt blickt gespannt auf die Zusammenarbeit: “Die Erstellung von Trinkwassergutachten ist ein ganz neues Einsatzgebiet für Reportheld. Durch erhöhte Transparenz und gleichbleibende Qualitätsstandards in Dokumentation und Analyse bietet sich die Chance, einen echten Mehrwert für Kunden und Auftraggeber zu schaffen. Wir freuen uns sehr, dass wir mit der acb einen so starken Partner gewonnen haben, der dieses Potenzial erkannt hat.”

 
Durchfluss-Monitoring

Für die Planung oder Sanierung einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage, ist es nicht immer ausreichend den Wasserverbrauch zu erfassen. Vielmehr ist es interessanter, über einen bestimmten Zeitraum den Bedarf an warmen Trinkwasser zu erfassen (Spitzenleistung).

Dies ergibt sich aus dem DVGW-Arbeitsplatt W 551, welches vorschreibt, dass am Wasseraustritt zu jeder Zeit mindestens 60°C anliegen müssen.

 

Dafür liefert die Ultraschall-Durchflussmessung zuverlässige Werte, auch bei geringen Durchflüssen.

Ein weiterer Vorteil dieses Messverfahrens besteht in der Montage. Es ist kein wasserseitiger Einbau notwendig, sondern 2 Sensoren werden an die Rohraußenseiten montiert. Somit kann das Verfahren auf die verschiedensten Rohrmaterialien und Isolierungen eingestellt werden.

Strömungsprofil, Temperatur des Wassers sowie die Rohrbeschaffenheit als beeinflussende Faktoren werden durch die jeweilige Elektronik ausgeglichen.

Ein integrierter Datenlogger zeichnet die akkumulierten Durchflusswerte, sowie den Gesamtdurchfluss auf, welche dann am PC tabellarisch und grafisch ausgewertet werden können.

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Wissenswertes rund ums wasser

Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung

Vierte Änderung der Trinkwasserverordnung am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der vierten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Quelle, 15.09.2020: https://www.dvgw.de/themen/wasser/trinkwasserverordnung/volltext-der-trinkwasserverordnung/

Wesentliche Inhalte in Bezug auf Legionellen sind für die Wohnungswirtschaft:

Legionellen sind im Wasser vorkommende Bakterien, die sich besonders gut bei 25-50 °C vermehren. Geraten Legionellen in die Lunge, können sie eine schwere Lungenentzündung verursachen, die in Einzelfällen sogar tödlich enden kann. Da Legionellen auch in Warmwasserbereitungsanlagen in Wohngebäuden vorkommen können, verpflichtet die Trinkwasserverordnung auch die Eigentümer, Maßnahmen gegen einen Befall zu ergreifen.

  1. Regelmäßige Überprüfung von Großanlagen in Mehrfamilienhäusern

Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. 
Die erste Untersuchung musste bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Der Eigentümer muss zudem dafür Sorge tragen, dass geeignete Probennahmestellen an der Anlage vorhanden sind. Die Probennahmestellen müssen so installiert werden, dass jeder Steigstrang erfasst wird (z. B. Waschbecken). Außerdem müssen eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers und eine am Eintritt in den Trinkwassererwärmer entnommen werden können.

Die Untersuchungen einschließlich der Probennahmen dürfen nur von öffentlich zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen wird von den zuständigen Landesbehörden veröffentlicht. Die Ergebnisse der Untersuchung müssen aufgezeichnet und vom Hauseigentümer mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Hinweise: Da für die Probennahmen die Wohnungen der Mieter betreten werden müssen, sollten diese über den Termin der Legionellenprüfung rechtzeitig informiert werden. Die Kosten für die wiederkehrende Untersuchung stellen Betriebskosten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 a), Nr. 5 a) bzw. Nr. 6 a) BetrKV. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit entsprechenden Trinkwassererwärmungsanlagen sind von dieser Prüfpflicht betroffen, wenn mindestens eine der vorhandenen Wohnungen vermietet wird. Bisher ist allerdings gerichtlich noch nicht rechtssicher geklärt, ob die hierdurch entstehenden Kosten von der Gemeinschaft getragen werden müssen oder ob sie gemäß § 16 Abs. 3 WEG durch Mehrheitsbeschluss lediglich dem vermietenden Eigentümer zugewiesen werden können.

  1. Was tun bei Legionellenbefall?

Sollte bei einer Untersuchung eine Überschreitung des zulässigen Legionellenwertes festgestellt werden, muss das Untersuchungsergebnis unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Des Weiteren muss der Eigentümer unverzüglich Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache des Legionellenbefalls einleiten, die eine Ortsbesichtigung sowie die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln beinhalten müssen. Zudem muss der Eigentümer eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der betroffenen Mieter ergreifen. Über die ergriffenen Maßnahmen müssen Aufzeichnungen geführt werden und das Gesundheitsamt muss hierüber unverzüglich informiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen ebenfalls 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und den sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers muss der Eigentümer unverzüglich die betroffenen Mieter informieren.

  1. Allgemeine Informationspflichten

Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage, die der Pflicht zur Legionellenuntersuchung unterliegen, müssen ihren Mietern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen übermitteln. Zudem mussten bis zum 1. Dezember 2013 die Mieter über vorhandene Bleileitungen informiert werden. Informationen über die Wasserqualität, die der Vermieter jährlich von den jeweiligen Wasserversorgern zur Verfügung gestellt bekommt, müssen den Mietern ebenfalls schriftlich bekannt gegeben werden. Sämtliche der vorgenannten Informationen muss der Vermieter den Mietern unverzüglich schriftlich bekannt geben, sobald er diese selber erhalten hat. Er kann die Informationen aber auch für die Mieter sichtbar im Gebäude aushängen.

  1. Zugabe von Aufbereitungsstoffen

Sollten Vermieter von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – Aufbereitungsstoffe dem Trinkwasser hinzufügen, müssen den Mietern bei Beginn der Zugabe unverzüglich die Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration im Trinkwasser schriftlich bekannt gegeben werden. Außerdem müssen alle verwendeten Aufbereitungsstoffe den Mietern einmal jährlich schriftlich bekannt gegeben werden. Statt der schriftlichen Bekanntgabe können die Informationen auch an geeigneter Stelle ausgehängt werden. Schließlich müssen die Vermieter die verwendeten Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration mindestens wöchentlich aufzeichnen oder aufzeichnen lassen. Diese Aufzeichnungen müssen den Mietern sechs Monate langwährend der üblichen Geschäftszeiten zugänglich gehalten oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

  1. Sonstige Pflichten der Eigentümer

Eigentümer von Gebäuden mit einer Trinkwasserverteilungsanlage – unabhängig von deren Größe – müssen grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Das Gleiche gilt für „außergewöhnliche Vorkommnisse in der Umgebung des Wasservorkommens oder an einer Wasserversorgungsanlage, die Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben können“. Sollte festgestellt werden, dass das Trinkwasser nicht den chemischen oder mikrobiologischen Anforderungen genügt, muss der Eigentümer erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchführen oder durchführen lassen und das Gesundheitsamt hiervon unverzüglich unterrichten.

  1. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Wer als betroffener Eigentümer die oben genannten Pflichten nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer als Vermieter – unabhängig von der Größe der Wasserverteilungsanlage im Gebäude – vorsätzlich oder fahrlässig chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser an seine Mieter abgibt oder diesen zur Verfügung stellt, begeht eine Straftat. Diese kann gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz bei vorsätzlichem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und bei fahrlässigem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Quelle: http://www.hausundgrund-rheinland.de/themen/trinkwasserverordnung 14.05.2016

 

UBA-Empfehlung

UBA-Empfehlung

vom 14.12.2012 zur Durchführung der Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.

Diese Empfehlung richtet sich in erster Linie an den betroffenen „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation, bei der eine Legionellenkontamination vorliegt. Sie stellt eine Ergänzung zur Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung“ dar und beschreibt das Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu Legionellen.

Mit der Neuregelung durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ werden die Pflichten des UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen festgelegt.

Diese Empfehlung richtet sich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Tätigkeit zum Vollzug der Trinkwasserverordnung.

Für besondere Risikogruppen oder spezielle Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser können über die hier beschriebenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene hinausgehende Anforderungen der Krankenhaushygiene notwendig sein. Derartige zusätzliche Anforderungen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung. Ihre Notwendigkeit im Einzelfall wäre von den verantwortlichen Einrichtungsträgern und betreuenden Ärztinnen und Ärzten zu prüfen.

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung.pdf

Legionellen

Legionellen – die am häufigsten gestellten Fragen

 

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Autor: Dr. Anna Maria Schreff – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dr. Peter Schindler – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit​​

 

Legionellen

Legionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2-5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in Oberflächenwässern und auch im Boden vor. Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen in überwiegend sehr geringer Konzentration befinden.

1976 kam es in Philadelphia in den USA zu einer Epidemie, bei der 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion akut mit Legionella pneumophila an der sogenannten Legionärskrankheit, einer schweren Pneumonie, erkrankten und 29 verstarben. Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache. Schließlich konnte der Erreger dort mittels der Silberimprägnierung als Bakterium identifiziert werden.

Drei größere Vorfälle in jüngster Zeit ereigneten sich 1999 in Bovenkarspel in Holland, wo es anlässlich einer Blumenschau durch zwei Whirlpools zu 233 Erkrankungen mit 22 Todesfällen kam, 2001 in Murcia in Spanien mit 805 Erkrankungen und 3 Todesfällen über Kühl-/Klimaanlagen und 2010 in Deutschland in Ulm und Neu Ulm mit 65 Erkrankungen und 5 Todesfällen über ein Rückkühlwerk.

Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thoraxschmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.

Die eigentliche "Legionärskrankheit" zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen. Beim weitaus häufiger vorkommenden "Pontiac-Fieber" handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jährlich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen aber auch Leistungssportler sind betroffen nach sportlichen Aktivitäten. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können.

Eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen ist auch möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.

Normales Essen und Trinken spielen keine Rolle allerdings kann erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, somit kann es zur Infektion kommen. Durch derartiges „Verschlucken" (Aspiration) könnte es auch über Beckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

Eine Diagnose sollte durch eine Anzüchtung von Legionellen auf Spezial-Medien erfolgen. Geeignet dafür sind Materialien aus den Atemwegen, wie z. B. bronchoalveoläre Lavage, Trachealsekret, Sputum oder Lungengewebe.

Eine Infektion kann aber auch durch Untersuchung des Urins auf Legionellenbestandteile (sogenannter Legionella-Antigen-ELISA) festgestellt werden. Allerdings werden damit nicht alle vorkommenden Legionellenarten erfasst.

Ein Nachweis der Antikörperantwort gegen Legionellen hat meist nur einen retrospektiven Wert, da bei einer Legionelleninfektion ein beweisender Antikörper-Titeranstieg oft erst nach einigen Wochen erfolgt.

Weiterhin ist es möglich, eine Legionelleninfektion mit Spezialverfahren, wie z. B. fluoreszenzserologischen oder molekularbiologischen Methoden nachzuweisen.

Wenige Legionellen, meist <1KBE/Liter (KBE: Kolonienbildende Einheit ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden. Bis zu Temperaturen von etwa 20°C vermehren sich Legionellen nur sehr langsam, so dass in diesem Bereich schon wegen der zu erwarteten geringen Konzentration das Erkrankungsrisiko gering ist.

Erst über 20°C steigt die Vermehrungsrate allmählich an und ist etwa zwischen 30 und 45°C optimal. Ab etwa 50°C erfolgt meist kaum noch Vermehrung und bei etwa 55°C ist diese nicht mehr möglich und es kommt langsam zum Absterben.

Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet erst knapp oberhalb von 60°C statt. Daher muss die in der Energieeinsparverordnung geforderte Begrenzung des Primärenergieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Wärmedämmung und bedarfsgerechte Planung, nicht aber durch Senkung der Systemtemperaturen erreicht werden. Erwärmtes Trinkwasser mit niedrigerer Temperatur ist nur dann hygienisch unbedenklich, wenn es an der Stelle und zum Zeitpunkt des Verbrauchs erwärmt wird, z.B. über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher.

Vermehrungsorte für Legionellen sind Wuchsbeläge oder Biofilme, die bevorzugt gebildet werden, wenn große Oberflächen vorhanden sind, wie z.B. in Filtern oder in zusätzlichen Ablagerungen durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. In derartigen Biofilmen können Legionellen wirkungsvoll durch zusätzlich produzierte Schleimsubstanzen vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. Diese Biofilme stellen ein "Öko-system " dar, in dem auch Einzeller wie (harmlose) Amöben vorkommen, die sich wiederum von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden aufgefressen, jedoch im Innern der Amöbe nicht verdaut, können sich dort sogar vermehren und damit anreichern.

Im DVGW-Arbeitsblatt W551 (2004) und in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2006 sind für die Trinkwasser-Installation im Wohnbereich sowohl wünschenswerte niedrige Legionellenkonzentrationen als auch Keimbereiche aufgelistet, die Maßnahmen und Sofortmaßnahmen zur Verhütung eines Infektionsrisikos bedingen. Legionellenkonzentrationen von unter 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert". Zwischen 100 bis 1000 KBE/100 ml ist durch vierwöchige Untersuchungsintervalle zumindest sicherzustellen, dass es zu keiner weiteren nennenswerten Vermehrung kommt. Ab >1000 KBE/100 ml ist der „Maßnahmewert" erreicht und Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung werden erforderlich. Ab dem „Gefahrenwert" von >10.000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen wie beispielsweise ein Duschverbot notwendig.

In Hochrisikobereichen, in denen vermehrt Personen mit geschädigtem Immunsystem behandelt werden, dürfen Legionellen nicht vorhanden ( 0KBE/100ml) sein. Hochrisikobereiche umfassen Transplantationseinheiten, Intensivpflegestationen, Neugeborenenintensivstationen und auch Bereiche für Patienten mit erkrankungsbedingter oder medikamenteninduzierter schwerer Immunsuppression. Dies trifft namentlich im Krankenhaus auf Bereiche wie die Onkologie oder Rheumatologie zu. Personen nach Transplantation oder mit schwerer Immunsuppression sollten Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt nehmen, ob auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus im häuslichen Bereich weitergehende Schutzmaßnahmen notwendig sind.

In der 1. Änderungsverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft getreten ist, wurde die Untersuchung auf Legionellen neu geregelt. Seitdem wurden auch gewerbliche Betreiber, die Warmwasser über eine Großanlage bereitstellen wie z.B. Vermieter von Mehrfamilienhäusern explizit in die Anzeige- und Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen einbezogen. Derartige Untersuchungen auf Legionellen waren aber bereits nach der Fassung des DVGW Arbeitsblattes W 551 von 1993 als allgemein anerkannte Regel der Technik (a.a.R.d.T.) gefordert.

Diese Regelungen wurden in der Zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001, die am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, entbürokratisiert und praxisgerechter gestaltet.

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt, hat diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind, und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV: Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013 Mobile Versorgungsanlagen, z.B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen: das Gesundheitsamt legt Häufigkeit fest.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. an Anlagen mit Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen.

Öffentlich: Einrichtungen die - ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht - der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende" Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½'' Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1'' oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

Der UsI (Unternehmer und der sonstige Inhaber) hat sicherzustellen, dass geeignete repräsentative Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. Die Proben sind nach der DIN EN ISO 19458 wie dort unter "Zweck b" beschrieben (ohne Perlator oder sonstige Vorbauten, nach Desinfektion der Entnahmestelle) zu entnehmen. Die Probennahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolgen. Zu Probennahme, Untersuchung und Angabe des Ergebnisses gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes.

Die Information der betroffenen Verbraucher über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung gehört zu den Pflichten des UsI (Unternehmers und der sonstigen Inhabers) der Trinkwasser-Installation gem. § 21 (1) TrinkwV.

In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung in der Trinkwasser-Installation ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen. Erfahrungsgemäß wird dieser Wert bei Beachtung der a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) und der erforderlichen Sorgfalt durch den Inhaber einer Trinkwasser-Installation in der Regel nicht überschritten. Falls doch, sind Fehler in der Anlage zu vermuten.

Daher hat der UsI bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes folgende zusätzlichen Pflichten:

  • Information des Gesundheitsamtes gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV,
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T. einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Untersuchungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zehn Jahre verfügbar zu halten.
  • Unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich daraus ergebende Einschränkungen in der Verwendung des Trinkwassers ​

Auch für die Durchführung der Gefährdungsanalyse​ gibt es eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Eine Gefährdungsanalyse kann u.a. von Trinkwasser-Installationsfachbetrieben (eingetragen im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens), einschlägigen Ingenieurbüros, anderen Fachplanern oder Hygieneinstituten durchgeführt werden. Die notwendige Fachkunde kann durch Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen erlangt und nachgewiesen werden, die die Inhalte der VDI-Richtlinie 6023 oder der einschlägigen Teile von DIN EN 806 und DIN 1988 sowie der DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 in Theorie und Praxis vermitteln. Die Benennung von Abhilfemaßnahmen sollte stets im Auftrag zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse enthalten sein. Die gutachterliche Tätigkeit sollte durch die Betriebshaftpflicht des Anbieters abgedeckt sein.

Das Gesundheitsamt kann vom UsI die Vorlage aller Untersuchungsergebnisse sowie der Unterlagen über die Ortsbesichtigung und der Gefährdungsanalyse verlangen. Wenn der UsI seinen Verpflichtungen gem. § 16 nicht nachkommt, fordert das Gesundheitsamt ihn dazu auf. Kommt der UsI auch dann seinen Pflichten nicht fristgerecht und vollständig nach, prüft das Gesundheitsamt, ob Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sind und ordnet diese gegebenenfalls an.

Zusätzlich zu den Angaben in der TrinkwV mit Hervorhebung von untersuchungspflichtigen Anlagen auf Legionellen ist darauf zu verweisen, dass auch die dort (vermeintlich) nicht mit einbezogenen Anlagen, so in Ein- und Zweifamilienhäusern (beispielsweise auch zutreffend im Zusammenhang mit "Ferien auf dem Bauernhof"), Bürogebäuden, Werkstätten u.a.m. mit auch nicht gewerblicher Wasserabgabe über Zapfhähne und Duschen dem zentralen Anspruch der TrinkwV unterliegen. Dort heißt es in § 4 Allgemeine Anforderungen unter (1): Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht. Für alle Großanlagen, auch wenn diese nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben, sehen die technischen Regeln neben den Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb auch regelmäßige Untersuchungen vor.

Weiterhin sind Pflichten aus anderen Rechtsbereichen z. B. aus Hygienebestimmungen für medizinische Einrichtungen (MedHygV), aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), aus Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist. Wird dieser technische Maßnahmenwert überschritten, ist dies meist ein indirekter Hinweis auf (vermeidbare) technische oder organisatorische Unzulänglichkeiten in der Trinkwasser-Installation. Wesentliches hierzu findet sich in den DVGW Arbeitsblättern W 551 und W 553, der DIN 1988-200 sowie in der VDI 6023.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung, seltener mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.

Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen. Mit Wasserstagnation ist aber auch bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentlicher Nutzung z. B. in Gäste- und Ferienzimmern zu rechnen.

Nach einer Erhöhung der Temperatur im Warmwasserspeicher auf ≥60°C gemäß DVGW W 551 ist zu kontrollieren, dass sich nicht die Kaltwassertemperatur unzulässig erhöht. Dem kann durch Kältedämmung und notfalls erhöhte Kaltwasserentnahme entgegengewirkt werden.​

Wasserlexikon

Armatur

Armatur: Bedienelement zur Steuerung von Wasserströmungen. In der Sanitärtechnik wird der Begriff Armatur für Ventile zur Steuerung und Regelung von Wasserströmungen in Rohrleitungen benutzt. Sanitärarmaturen in Bad, Küche und in öffentlichen Dusch- und WC-Anlagen dienen in der Regel zum Mischen von Kalt- und Warmwasser. Es gibt viele unterschiedliche Begriffe für Sanitärarmaturen:

    • Badarmaturen, Küchenarmaturen
    • Brausearmaturen, Duscharmaturen
    • Waschbeckenarmaturen, Waschtischarmaturen
    • Einhebelarmaturen, Einhebelmischarmaturen, Einhebelmischer
    • Mischarmaturen, Mischbatterien
    • Zweigriffarmaturen, Zweigriffmischarmaturen
    • Entnahmearmaturen, Auslaufarmaturen, Wasserarmaturen

Normale Standard-Armaturen liefern zu viel Wasser, da der Wasserdruck in den Wasserleitungen in der Regel zu hoch ist. Zum komfortablen Duschen reicht eine Wassermenge von 9 Liter pro Minute und zum Händewaschen eine Wassermenge 6 Liter pro Minute aus.

Betriebeswasser (alt: Brauchwasser)

Zu gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dienendes Wasser unterschiedlicher Güte. Kein Trinkwasser.

Biofilm - idealer Lebensraum von Bakterien

Biofilme bestehen aus Kolonien von Mikroorganismen in einer dünnen Schleimschicht (Film). Sie bieten einen idealen Lebensraum zur Vermehrung von Bakterien. Bevorzugt bilden sich Biofilme an großen Oberflächen (z.B. Filter und Siebe) oder in zusätzlichen Ablagerungen von Kalk, Schlamm, Schmutzpartikeln oder Korrosionsprodukten.

Calcium

Calcium bzw. Kalzium ist ein chemisches Element mit dem Symbol Ca. Calciumverbindungen sind in jedem natürlichen Wasser in geringen oder größeren Mengen vorhanden. Sie gehören wie die Magnesiumverbindungen zu den sogenannten "Härtebildnern" im Wasser. Bei der Wasser-Enthärtung werden die im Wasser gelösten Erdalkali-Kationen Calcium und Magnesium entfernt.

Calciumhydroxid

Calciumhydroxid (Ca(OH)2), wird zur (Rest-)Entsäuerung und Aufhärtung verwendet.

Chlordioxid

Chlordioxid (ClO2), ist ein Oxidationsmittel und dient der vorbeugenden Desinfektion des Trinkwassers (Schutzchlorung).

Dichtheitsprüfung

Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser nach DIN 1988-2 sollte nur dann durchgeführt werden, wenn der Zeitraum von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme sehr kurz ist und wenn sichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss vorab gespült und vom zuständigen Wasserversorger für den Betrieb freigegeben wurde.

3 Liter Regel

Zirkulationssysteme sind nach DVGW erst bei Anlagen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt notwendig. Es sind dabei theoretische Leitungslängen von bis zu 38m ohne Zirkulation möglich. Auch bei ausreichender Isolierung findet eine Abkühlung des Mediums in ein optimalen Brutbereich für Legionellen statt.

Endständige Sterilfilter

Mit Hilfe endständiger Sterilfilter (Porengröße 0,2µm) an Wasserauslässen ist es möglich, im Trinkwasser enthaltene Krankheitserreger, die insbesondere aus wandständigen Biofilmen freigesetzt werden, herauszufiltern. Auch bei engmaschiger hygienisch-mikrobiologischer Überwachung des Trinkwassers in medizinischen Einrichtungen kann keine Gewähr für ein ständig einwandfreies Trinkwasser gegeben werden. Die Trinkwasserkontamination speziell für immun suppressive Patienten z. B. unter Krebschemotherapie, bei Intensivtherapiepatienten und Frühgeborenen ist jedoch mit dem Risiko schwer verlaufender Infektionen bis hin zu tödlichem Ausgang verbunden.

Am häufigsten ergeben sich Probleme durch eine Kontamination mit Legionella pneumophila, Pseudomonas aeruginosa, Enterobacter spp., Klebsiella spp., Serratia spp. und Aeromonas spp. Hier bietet sich als sichere Maßnahme zur Infektionsprävention die Ausrüstung von Wasserauslässen mit endständigen Sterilfiltern an.

Falleitung

Lotrechte Leitung in einem Gebäude, die Abwasser der Grund- oder Sammelleitung zuführt. Fließregel In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Fremdwasser

Nach DIN 4045 durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.

Grauwasser

Nach der europäischen Norm lautet die Definition von Grauwasser: fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser. Anders als das so genannte Schwarzwasser aus der Toilette oder Sanitäranlage gilt es als nicht stark verschmutzt, da es keine Fäkalien enthält. Grauwasser fällt bei Vorgängen wie Duschen, Baden, Händewaschen oder in der Waschmaschine an. Küchenabwasser ist hierbei ausgenommen, da es durch Fette und Speiseabfällen hoch belastet ist.

Grauwasser kann durch Wasserrecycling (z.B. Umkehrosmose) zu Klarwasser aufgewertet werden, das den Hygienebestimmung für Betriebswasser entspricht und erneut in der Industrie oder Privathaushalten genutzt werden kann. Zum Beispiel für die Gartenbewässerung, den Hausputz und die Toilettenspülung. Auch das Waschen von Wäsche ist mit Klarwasser möglich.

HACCP

Erst 1985 wurde die Anwendung des HACCP-Konzeptes durch die US National Academy of Science (NAS) empfohlen. Seitdem wurde das System weltweit erprobt und weiter entwickelt. Das HACCP-Konzept ist heute international als ein lebensmittelspezifisches System anerkannt. Die lebensmittelrechtlichen Aspekte, die sich mit HACCP beschäftigen sind in EG-Richtlinien niedergelegt. Dieser Grundgedanke wiederspiegelt sich in Water Safety Plan.

Impuls-Spül-Verfahren

Das Reinigungsverfahren entfernt den Biofilm und trägt alle mobilisierbaren Verschmutzungen aus der Leitung aus durch das Arbeitet mit Wasser und Luft im Leitungsnetz. Die Reinigung erfolgt auf rein mechanischem Wege. Eine anschließende Desinfektion wirkt deutlich gründlicher und nachhaltiger.

Infektionsschutzgesetz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG, seltener: InfSchG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 20. Juli 2000 als Bestandteil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (SeuchRNeuG) beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.

Das Infektionsschutzgesetz ist eine bundesrechtliche Regelung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, die ursprünglich den Ländern vorbehalten ist. Da gerade bei Seuchen und Infektionen Gefahren sehr schnell über Ländergrenzen hinaus entstehen können, erscheint eine bundesrechtliche Regelung sehr sinnvoll.

Zugleich nimmt das Infektionsschutzgesetz Anpassungen an Gemeinschaftsrecht (Abschnitt 11) vor.

Wichtige Abschnitte sind die Verhütung (Abschnitt 4) und die Bekämpfung (Abschnitt 5) von übertragbaren Krankheiten wie auch das hierfür notwendige Meldewesen (Abschnitt 3). Zudem werden die Gesundheitsanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln festgelegt (Abschnitt 8). Weiterhin finden sich spezielle Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen als auch die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass weiterer Rechtsvorschriften z. B. für die Trinkwasserverordnung oder die Qualität von Schwimm- und Badebeckenwasser.

Verdunstet hartes Wasser in Wasserrohren (z. B. in einer Kaffeemaschine) lagert sich das Calciumcarbonat an und bildet Kalkablagerungen. Die Rohre verkalken.

Kanalisation

Leitungsnetz zum Sammeln und Ableiten von Abwasser. Schmutzwasser und Niederschlagswasser können getrennt (Trennsystem) oder gemeinsam (Mischsystem) abgeleitet werden.

Kühlwasser

In der Regel unverschmutztes Wasser, das zur gewollten Abfuhr überschüssiger Wärme in Kühlprozessen eingesetzt wird.

Kläranlage

Einrichtung zur Abwasserreinigung. Dabei kommen mechanische, biologische und chemische Verfahren zum Einsatz.

Öffentlich: Einrichtungen die - ohne im Vordergrund stehende Gewinnerzielungsabsicht - der Allgemeinheit Leistungen anbieten, die von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindertagesstätten, Jugendherbergen, Gemeinschaftsunterkünfte (wie Behinderten-, Kinder-, Obdachlosen-, Asylbewerberheime), Justizvollzugsanstalten, Entbindungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen

Gewerblich: Wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar oder mittelbar, zielgerichtet aus einer Tätigkeit resultiert, für die ein Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein. Oft ist eine gewerbliche Tätigkeit auch mit einer öffentlichen verbunden (siehe unten). Ein Beispiel für eine ausschließlich gewerbliche Tätigkeit stellt die Vermietung von Wohnraum (Immobilien) und Arbeitsstätten dar. In den gemieteten Räumen kann dann sowohl eine öffentliche als auch gewerbliche Tätigkeit erfolgen.

Öffentlich und gewerblich: Bei vielen Anlagen treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das „weitergehende" Kriterium der öffentlichen Tätigkeit. Diese Anlagen sind dann nach den Bestimmungen des § 18 Absatz 1 TrinkwV 2001 durch das Gesundheitsamt zu prüfen und können in das stichprobenartige Überwachungsprogramm nach § 19 Absatz 7 TrinkwV 2001 einbezogen werden.

Beispiele: Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft mit Gewinnerzielungsabsicht, Hotels, Gaststätten, kommerzielle Sportstätten, Sportanlagen von Sportvereinen (z.B. Tennisclubanlagen, Golfanlagen)

Weder eine gewerbliche noch eine öffentliche Betätigung besteht bei Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn alle Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist definiert als eine Anlage mit

  1. Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  2. einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Bei neueren Anlagen kann der Planer oder Ersteller diese Angaben i.d.R. exakt aus der Rohrnetzberechnung entnehmen. Bei älteren und kleineren Anlagen ist oft nur eine grobe Abschätzung anhand der sichtbaren Rohrdurchmesser und des Abstands zur entferntesten Zapfstelle möglich. Beispielsweise würde eine Großanlage bei einer Nennweite DN 15 (= ½'' Stahlrohr oder 18 x 1 Kupferrohr) bei Rohrlängen ab 15m vorliegen, bei DN 25 (1'' oder 28 x 1,5) bereits ab etwa 5,17m Rohrlänge.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Anzeigepflicht für Großanlagen ist mit der Novelle von 2012 ersatzlos entfallen.

Legionärskrankheit

Aggressive Form der Lungenentzündung. Die Legionärskrankheit (Legionellose) ist eine besonders aggressive Form der Lungenentzündung, die auch tödlich verlaufen kann. Sie entsteht durch die stäbchenförmige Bakterien Legionella, die als natürliche Umweltbakterien im Süßwasser leben.

Für den Menschen werden diese Bakterien immer dann gefährlich, wenn sie in hohen Konzentrationen auftreten. In Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 und 45°C finden die Legionellen ideale Bedingungen für ihre

Leitfähigkeit

Die Leitfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines chemischen Elementes, einer Verbindung oder einer Lösung, den elektrischen Strom zu leiten. Grundlage für die Leitfähigkeit ist die Dissoziation der im Medium gelösten Verbindungen. So zerfallen z. B. im Wasser die Salze in ihre Kationen und Anionen. Ebenso dissoziieren die Säuren und Basen in ihre einzelnen Bestandteile.

Die Leitfähigkeit ist stark temperaturabhängig und wird deshalb immer auf die international normierte Temperatur von 25°C bezogen angegeben. Die Einheit der Leitfähigkeit, genauer gesagt der spezifischen Leitfähigkeit, ist µS/cm. In der Praxis wird sehr häufig die Leitfähigkeit zur Abschätzung der im Wasser vorhandenen gelösten Bestandteile benutzt. In einer groben Annäherung entsprechen etwa 30µS/cm 1°dH Gesamtsalzgehalt. Bei 25°C ist der theoretisch erreichbare Wert für Reinstwasser 0,055µS/cm.

Meerwasser

Der größte Teil der Erdoberfläche ist von Meerwasser bedeckt (71%). Allerdings ist der Salzgehalt der Weltmeere, der Nordsee und Ostsee sehr unterschiedlich. Den niedrigsten Salzgehalt hat die Ostsee (0,4 - 2,0% Massenanteil), den höchsten das Tote Meer (29% Massenanteil). Dazwischen liegen etwa der Pazifische Ozean (3,45% Massenanteil) und der Persische Golf (4% Massenanteil). Der durchschnittliche Salzgehalt aller Meere beträgt 3,5% Massenanteil.

Meldepflichtige Seuche

Seit 2001 gilt die Legionärskrankheit als meldepflichtige Seuche. Infektionsorte gemeldeter Legionärskrankheitsfälle

Infektionsorte = Anteile

    • Privathaushalt = 46,9%
    • Hotel = 30,3%
    • Krankenhaus = 16,7%
    • Pflegeeinrichtung = 4,1%
    • Sonstige = 2%

Quelle: Robert Koch-Institut, Epidemiologisches Bulletin Nr. 50, 2006

Mischinstallationen

Die Verwendung eines nicht geeigneten Materials begünstigt solche Korrosionsprodukte. Zum Beispiel verzinkte Stahlrohrleitungen im Trinkwassersystem von Altbauten verursachen unter bestimmten Bedingungen eine rotbraune Färbung des Trinkwassers. Mischinstallationen stellen auch ein erhöhtes Risiko dar. In der Trinkwasserinstallation ist die in DIN 1988 genannte Fließregel für die Mischinstallation zu beachten. Von der Fließregel spricht man im Zusammenhang mit der sogenannten Mischinstallation in Trinkwassersystemen. Dabei werden in einer zusammenhängenden Anlage unterschiedliche Materialien verwendet. Das betrifft Rohre, Armaturen und Behälter. Diese Mischinstallation ist lt. DIN 1988 nicht prinzipiell vermeidbar und Stand der Technik.

Nanofiltration

Die Nanofiltration ist ein druckgetriebenes Membranverfahren, dass Partikel (zweiwertige Ionen) im Nanometer-Bereich (10 bis 1nm) zurückhält. Hauptsächlich wird die Nanofiltration zur Enthärtung von Trinkwasser und Entfernung von Schwermetallen in der Wasseraufbereitung von Produktionsabwässern angewendet. Zum Zurückhalten aller gelösten Stoffe einschließlich der einwertigen Ionen und anderer Spurenstoffe hat sich das Verfahren der Umkehrosmose bewährt und etabliert.

pH-Wert

Der pH-Wert beschreibt die Konzentration der Wasserstoffanionen in einer wässrigen Lösung und ist ein Maß für die Stärke einer Säure beziehungsweise einer Base. Bei dem pH-Wert handelt es sich um den negativ dekadischen Logarithmus (=Zehnerlogarithmus) der Wasserstoffanionen Aktivität pH= -log10 (H) . Die Abkürzung „pH" steht für potentia Hydrogenii oder pondus Hydrogenii. Die Einteilung der Wertebereiche für reines Wasser und verdünnte wässrige Lösung bei 22°C erfolgt wie folgt:

    • pH < 7 saure wässrige Lösung
    • pH = 7 neutrale wässrige Lösung oder neutrales absolut reines Wasser
    • pH > 7 alkalische/basische wässrige Lösung

Der pH- Wert einer Lösung kann mit ganz unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Die bekannteste ist wohl die Bestimmung durch die Reaktion mit einem Indikatorfarbstoff. Beispiel hierfür ist Lackmus mit einem Umschlagsbereich pH < 4,5 rot pH >8,3 blau.

Planungsfehler

In den meisten Bestandsgebäuden sind die Trinkwassererwärmungsanlagen überdimensioniert. Dies hat zur Folge, dass große Mengen Trinkwasser auf die gewünschte Temperatur erwärmt und zur Entnahme, meistens in Trinkwasserspeicher, bereitgestellt werden. Da die Menge am warmen Trinkwasser nicht benötigt wird, verbleibt das Wasser im Warmwasserspeicher. Diese künstlich verursachte Stagnation bietet ideale Bedingungen für die Vermehrung von Mikroorganismen.

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen und schadstoffgeschützen Speichern. Es speist sich aus dem Oberflächenwasser und durchgeht einen natürlichen Filterprozess beim Durchlaufen verschiedener Gesteinsschichten auf dem Weg in die Tiefe. Das Lösen von Mineralsalzen und Spurenelementen aus dem Gestein verleiht dem Quellwasser seinen besonderen Geschmack.

Quellwasser definiert sich als „natürlich reines" Wasser, das heißt, es darf nicht chemisch oder durch Filtertechnik aufgearbeitet sein. Daher wird das Wasser direkt am Ort der Quelle abgefüllt. Es entspricht allen Anforderungen an Trinkwasser. Es ist unbelastet, mineralarm und umweltfreundlich, da kein aufwendiges Hochpumpen des Wassers nötig ist.

Zur Behandlung sind die einzigen zugelassenen Verfahren die Abtrennung von Eisen, Mangan, Schwefelverbindungen oder Arsen sowie die Ozonierung. Allerdings darf der ursprüngliche Charakter des Quellwassers nicht verändert werden.

Regenwasser

Bezeichnung für abfließenden Regen. Auch Niederschlagswasser.

Reinstwasser

Als Reinstwasser wird aufbereitetes Wasser zum Einsatz in der Labor- und Industrietechnik bezeichnet. Es ist ein analysenreines Wasser (Leitfähigkeit geringer als 0,055µS/cm). Stadt- oder Brunnenwasser enthält zahlreiche Stoffe wie Salze, organische Verunreinigungen oder Keime.

Im Reinstwasser befinden sich nur Spurenstoffe geringster Konzentrationen. Reinstwasser wird in vielen Bereichen benötigt, etwa bei der Herstellung von Medikamenten, Injektionsflüssigkeiten, Solarzellen oder Computerchips und Schaltungen. Um Reinstwasser herzustellen, sind unterschiedliche Verfahrenskonzepte (Ionenaustauscher, Mischbettionen, Elektrodeionisation, Photooxidation usw.) möglich, teilweise auch in Kombination mit der Umkehrosmose.

Reinwasser

In der Trinkwasseraufbereitung (z.B. mit der Umkehrosmose) wird vielfach das Ausgangswasser als "Rohwasser" und das aufbereitete Wasser als "Reinwasser" bezeichnet. Es ist nicht mit Reinstwasser zu verwechseln, welches so gut wie keine Spurenstoffe enthält und in der Industrie und Medizin verwendet wird. Reinwasser weist einen Restsalzgehalt von z. B. 10µS/cm oder mehr auf.

Risikobewertung bei Wassersystemen

Die wichtigsten wasserführenden Systeme in Einrichtungen sind:

    • komplexe Warm- und Kaltwassersysteme
    • Trinkbrunnen
    • Therapiebecken, Massagewannen
    • Luftbefeuchter, Zierbrunnen / Brunnen
    • nasse Kühltürme
    • Toiletten mit Analduschen
    • Whirlpools, Türkische Bäder und Saunen
    • Kühltürme

Schwerpunkte der Risikobewertung sind:

    • Mikrobiologische Wasseranalysen durchführen
    • Plausibilisieren von Leitungsplänen
    • Kontrolle von Wartungsarbeiten und Wartungsplänen
    • Messen und Dokumentieren der Wassertemperaturen (mit einem mobilen Monitoring)
    • an peripheren Auslässen mit Angabe der Zeit, bis Temperaturkonstanz erreicht wird und an Zirkulationssträngen
    • Feststellen von absoluten Totleitungen
    • Aufspüren von funktionalen Totleitungen
    • Feststellen von Kurzschlüssen im Wassernetz
    • Verbrauchsverhalten kontollieren und bewerten

Rohwasser

Wasser vor seiner Aufbereitung. Je nach Herkunft kann Rohwasser Trinkwasserqualität haben. Unter Umständen muss Rohwasser aber für den jeweiligen Einsatzzweck mittels Ultrafiltration, Umkehrosmose, Ionenaustauscher, UV-Entkeimung etc. aufbereitet werden.

Rückflussverhinderer

Nach der DIN EN 1717 müssen alle Entnahmestellen oder Apparate je nach Verwendungszweck vor Rückfließen, Rückdrücken und/oder Rücksaugen und je nach Flüssigkeitskategorie, wovor das Trinkwasser geschützt werden soll, mit einer entsprechenden Einzelsicherung abgesichert werden.

Trinkwasser

Wasser für den menschlichen Genuss, das bestimmte Rechtsnormen erfüllen muss. Trinkwasser darf z. B. keine Krankheitserreger enthalten, muss keimarm, farb- und geruchslos sein und sollte eine Mindestkonzentration an Mineralstoffen enthalten. Die Güteanforderungen an Trinkwasser sind in Deutschland in der DIN 2000 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Trinkwasseraufbereitung

Unter dem Begriff "Trinkwasseraufbereitung" werden alle Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserbeschaffenheit zusammengefasst. Das Rohwasser wird in verschiedenen Prozessen physikalisch und/oder chemisch so behandelt, dass es den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Teilprozesse der Trinkwasseraufbereitung sind z. B. die Filtration, die Entsäuerung, die zentrale Enthärtung, die Entkeimung oder die Schadstoffentfernung (z. B. Nitrate).

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß

Trinkwasser-Ausdehnungsgefäß durchströmtes Ausdehnungsgefäß für Trinkwassererwärmungsanlagen mit besonderem Korrosionsschutz und trinkwassergeeigneter Membran.

Trinkwassererwärmung

Ein Teil des kalten Trinkwassers fließt zum Trinkwassererwärmer und wird erhitzt, der andere Teil fließt zu den Steigleitungen. Trinkwassererwärmer werden unterschieden nach Art der:

    • Wärmequelle (Öl-, Gaserwärmer usw.),
    • Beheizungsart (direkt oder indirekt),
    • Anzahl der Entnahmestellen (Einzel-, Zentralversorgung),
    • Wasserdruck (offene oder geschlossene Anlagen) und
    • Erwärmungssysteme (Durchfluss-, Speichersystem, usw.).

Trinkwasser-Hygiene

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Für die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser sind die Wasserversorger zuständig. In sanitären Einrichtungen von Gebäuden wird das Trinkwassers sehr oft nachträglich verunreinigt, durch Ablagerungen und starken Bakterienbefall. Zum Schutz vor Infektionen in Wasserinstallationen ist die Trinkwasserverordnung erweitert worden. Die erweiterte Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft.

Die Grenzwerte der Konzentration von Krankheitserregern und chemischen Stoffen im Trinkwasser wurden herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Verantwortung zur Einhaltung dieser Verordnung auf betriebliche und hauseigene Wasserinstallationen erweitert.

Die Wasserwerke sind bis zur Haus-Wasseruhr für die einwandfreie Lieferung von Trinkwasser zuständig. Ab der Haus-Wasseruhr bis zur Abgabestelle (Armatur) ist der Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich. Eigentümer von betrieblichen und hauseigenen Wasserinstallationen sind somit verstärkt aufgefordert, in Sanitäreinrichtungen ein Infektionsrisiko zu vermeiden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

    • Wasser soll frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
    • Verbot der Abgabe von Wasser, dass den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen nicht entspricht
    • Verbot der Abgabe von Stoffen aus Werkstoffen/Materialien in Wasserversorgungsanlagen

Grundsätzlich ist das Infektionsrisiko in Sanitäranlagen dann groß,

    • wenn Biofilm leicht entsteht,
    • wenn Tröpfchen und Aerosole am Ausfluss von Armaturen sich bilden,
    • wenn Wasser nicht fließt,
    • wenn Warmwasser nicht warm ist und
    • Kaltwasser nicht kalt ist.

Trinkwarmwasserverteilung

Das warme Trinkwasser fließt nach der Warmwassererwärmung zu den Steigschächten. Die Leitungsführung von Kalt- und Warmwasser wird bis zu den Steigschächten „Hauptverteilung" genannt. In großen Gebäuden wird das Wasser zum Verteiler geleitet. Von dem Verteiler aus wird es über die Steigschächte zu den einzelnen Etagen geführt. Die Steigschächte verlaufen vom Kellergeschoss bis zum obersten Geschoss des Gebäudes und beinhalten die Steigleitungen.

TOC

TOC ist die Bezeichnung für den gesamten organisch gebundener Kohlenstoff und ein somit ein Summenparameter. Die Konzentration an organisch gebundenem Kohlenstoff ist ein Maß für die Konzentration an organischer Substanz im Wasser. Dieser Parameter gehört zu den Indikatorparametern und ist ohne Grenzwert in der Trinkwasserverordnung festgesetzt worden. Er ist somit gesundheitlich unrelevant. Er wird lediglich als Festlegung von Einsatzkriterien für Leitungsmaterialien verwendet.

Ultrafiltration

Ultrafiltrationsanlagen werden in allen Bereichen eingesetzt, bei denen zur Trink- und Brauchwassergewinnung auf trübstoffhaltiges und/oder mikrobilogisch unsichereres Rohwasser zurückgegriffen werden muss. Neben Oberflächenwasser kommen insbesondere Grund- und Quellwasser aus Gebieten mit geringer Bodenüberdeckung für eine Aufbereitung in Frage.

Bei der Ultrafiltration zur Trübungsabscheidung wird das zu behandelnde Rohwasser unter geringem Druck in ein Bündel aus vielen tausend Kapillarmembranen geleitet. Das Rohwasser passiert dabei die mikroporöse Oberfläche der Kapillarröhrchen von innen nach außen. Trübstoffe und Mikroorganismen werden direkt an der Membranoberfläche zurückgehalten, so dass ein hygienisch einwandfreies Reinwasser gewonnen werden kann.

Von Zeit zu Zeit erfolgt eine Abreinigung der an der Membranoberfläche entstandenen Beläge mittels Rückspülung. Hierbei wird ein kleiner Teil des zuvor produzierten Reinwassers von außen nach innen, d. h. in entgegengesetzter Richtung durch die Membran gepresst. Dadurch werden die entstandenen Ablagerungen von der Membranoberfläche abgelöst.

Umkehrosmose

In den 1950er Jahren wurde an der Universität von Kalifornien das Verfahren der Umkehrosmose zur Meerwasserentsalzung entwickelt. Aufgrund der spezifischen Vorteile dieses Verfahrens hat sich die Umkehrosmose rasch in allen Bereichen, in denen entsalztes Wasser benötigt wird, durchgesetzt. Wie die Destillation, ist die Umkehrosmose ein physikalisches Verfahren, zu dessen Betrieb keine Chemikalien und keine Regeneration notwendig sind. Entsprechend günstig fallen Umweltbilanz und Betriebskosten aus.

Umkehrosmose basiert auf einem druckbetriebenen Prozess, bei dem Wasser (Rohwasser) mit den gelösten Salzen unter Druck über eine sogenannte semipermeable Membran geleitet wird. Diese Membran besteht aus einem speziell vernetzten Polymer. Nur reines Wasser kann die Polymerschicht durchdringen. Im Wasser gelöste und ungelöste Verbindungen werden an der Oberfläche zurückgehalten und in einem Restwasserstrom (Konzentrat) kontinuierlich ausgeleitet.

Wesentlicher Vorteil: Eine Umkehrosmoseanlage muss nicht regeneriert werden. Bei sachgemäßem Betrieb ist eine Membran über viele Jahre haltbar. Wartungs, Handling- und Betriebskosten sind gering.

UV-Entkeimung

Die keimtötende Wirkung von Sonnenlicht ist seit langem bekannt. Die UV-C-Strahlung vernichtet Keime direkt im Wasser, auf Oberflächen und in der Luft. Die Wirkung beruht auf einer Inaktivierung des genetischen Codes und der Zerstörung der DNS im Zellkern der bestrahlten Mikroorganismen. Dieser Effekt ist für einfache Organismen wie Viren, Bakterien und Einzeller tödlich. Das zeigen auch die vielen weltweit installierten Anlagen. Durch den Einsatz von umweltfreundlichem UV-Licht lassen sich mikrobiologische Inaktivierungsraten von 99% und höher erreichen, ohne schädliche Chemikalien. Die Installation von UV-Anlagen ist einfach durchzuführen, technisch aber hoch effizient. Zum Betrieb wird lediglich Strom benötigt.

Wasser

H2O oder Wasser ist eine chemische Verbindung, gebildet aus je zwei Wasserstoffatomen und einem Sauerstoffatom. „Wasser" kommt in verschiedenen Aggregatszuständen vor, im flüssigen Zustand als Wasser, im festen bzw. gefrorenen als Eis, im gasförmigen Zustand als Wasserdampf.

Wasserhygiene

Wasserhygiene: Im allgemeinen Sprachgebrauch die Sauberkeit von Wasser. Für die Sauberkeit von Trinkwasser (Trinkwasser-Hygiene) sind die Wasserversorger bis zur Haus-Wasseruhr verantwortlich. Ab der Haus-Wasseruhr sind die Eigentümer von Hausinstallationen für den einwandfreien Zustand des Trinkwassers verantwortlich (§ 8, Trinkwasserverordnung).

Water Safety Plan

Bei einem Water Safety Plan (WSP, Wassersicherheitsplan) werden durch eine maßgeschneiderte Systemanalyse vom Einzugsgebiet bis zum Wasserhahn alle Gefahren (z. B. Kontaminationen im Wassereinzugsgebiet), einer Trinkwasserversorgung erfasst. Es sollen hiermit jene Elemente des aus der Lebensmittelindustrie bekannten und dort erfolgreich umgesetzten HACCP-Ansatzes eingeführt werden und in einem "Water Safety Plan" münden. Mit dem WSP-Ansatz werden trinkwasserbezogene Risiken analysiert, gefahrenkritische Prozessschritte identifiziert und im Bereitstellungsprozess gelenkt. Die Problemstellung ist daher sämtliche Risiken vom Wassereinzugsgebiet bis zum Endverbraucher zu identifizieren, die Gefahren zu bewerten, Gegenmaßnahmen zu finden, Grenzwerte und Maßnahmen bei deren Grenzüberschreitungen zu definieren.

Zirkulation

Bei Groß- und Kleinanlagen ist die Installation von Zirkulationsleitungen notwendig, wenn der Leitungsinhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.

Zirkulationsleitung

Die Zirkulationsleitung ist eine wärmegedämmte Rohrleitung mit geringem Durchmesser, die das sich abkühlende Wasser einer Warmwasserleitung mit Hilfe der Zirkulationspumpe wieder dem Speicher zurückführt.

Mobiles Temperatur-Monitoring

Mobiles Temperatur-Monitoring

Durch unser Temperatur-Monitoring können wir den Temperaturverlauf in der Trinkwasser-Installation kontrollieren und kritische Bereiche überwachen. Dafür installieren wir vor Ort Messtechnik, die alle 10 Sekunden oder 5 Minuten die Temperatur misst, aufzeichnet und abspeichert.

Nach einer Woche der Datenaufzeichnung erfolgt die Auswertung der Daten im Büro. Die Daten werden ausgelesen und grafische Auswertungen erstellt. Nun gilt es die Messergebnisse zu bewerten und zu interpretieren. Dabei helfen uns die Erfahrungen der Projekte die wir schon realisiert haben. Durch das Langzeit-Temperatur-Monitoring können wir fachlich fundierte Aussagen und Empfehlungen für unsere Auftraggeber aussprechen.

 
Stationäres Temperatur-Monitoring

Stationäres Temperatur-Monitoring

Durch unser Erfahrungen mit dem mobilen Temperatur-Monitoring im Rahmen der Erarbeitung der Gefährdungsanalyse, gehen wir nun einen Schritt weiter und bieten unseren Kunden eine kontinuierliche Überwachung kritischer Bereiche an.

Mit dieser Technik können wir den Temperaturverlauf überwachen und Grenzwerte definieren, die uns eine Alarmmeldung zusendet, wenn wir mit den Temperaturen in einen kritischen Bereich kommen.
Diese Technik findet in der Immobilienwirtschaft ihre Anwendung, insbesondere in den Bereichen, in denen eine kontinuierliche Überwachung der Temperaturen erfolgen muss, um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten.

Neugierig geworden? Dann schauen Sie doch live ins System. Gerne übermitteln wir Ihnen eigene Zugangsdaten.

Digitaler Assistent

Digitaler Assistent

groupXS entwickelt für die acb eine mobile Lösung für die Analyse und Begutachtung der Trinkwasserhygiene

Die Business-App Reportheld von groupXS vereinheitlicht ab Frühjahr 2017 die Prozesse für die Erstellung von Gutachten zur Trinkwasserhygiene beim Ingenieurbüro active consult berlin (acb). Dank mobiler Datenerfassung gehen Dokumentation und Gefährdungsanalyse künftig Hand in Hand. Dadurch steigen Transparenz und Qualität – zum Nutzen von Gutachtern, Kunden und Verbrauchern.

Mit Einführung von Reportheld bei der acb entwickelt groupXS seine Mobile-Business-App für Checklisten und Prüfroutinen zum Assistenten für die digitale Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasserinstallationen weiter. Möglich wird das branchenspezifische Customizing durch das iterative Entwicklungssystem der App, mit dem sie an die Bedürfnisse des Zielunternehmens angepasst wird.

Komplexe Anforderungen an sensible Gutachten

Bei acb begutachtet ein Team von erfahrenen Ingenieuren die Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Neben der Dokumentation und Analyse sämtlicher Entnahmestellen und Leitungen umfasst dies auch die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Hausverwalter. Die zentrale Rolle spielen hier mögliche Gesundheitsrisiken. Dementsprechend unterliegt der gesamte Vorgang umfangreichen gesetzlichen Regelungen.

Trotz der hohen Anforderungen gibt es für die Erstellung dieser Gutachten bislang keinen branchenweiten Standard, so dass Inhalt und Qualität je nach Gutachter mitunter stark schwanken. 

Jörg Drachholtz-Lebedies, Geschäftsführer bei acb ergänzt, dass „in den Gutachten zur Gefährdungsanalyse meist nur die Mängel auftauchen. Mit Reportheld können wir, dank standardisierter Prüfroutinen, den gesamten Ist-Zustand erfassen. Damit erhöht sich die Qualität der Gutachten und die Analyse wird für den Kunden transparent und nachvollziehbar.“

Qualität und Transparenz durch einheitliche Standards

Bei der acb werden die Ingenieure auf dem Smartphone oder Tablet mit einem einheitlichen Fragenkatalog durch die Dokumentation geführt. Dies stellt sicher, dass sämtliche relevanten Daten erfasst werden. Die App liefert somit das Grundgerüst für die Erstellung von Gutachten und Gefährdungsanalysen und hilft bei der Integration von Mangeltexten und Fotos – bei vollständiger Kontrolle der einzelnen Schritte.

Der groupXS-Geschäftsführer Sebastian Schmidt blickt gespannt auf die Zusammenarbeit: “Die Erstellung von Trinkwassergutachten ist ein ganz neues Einsatzgebiet für Reportheld. Durch erhöhte Transparenz und gleichbleibende Qualitätsstandards in Dokumentation und Analyse bietet sich die Chance, einen echten Mehrwert für Kunden und Auftraggeber zu schaffen. Wir freuen uns sehr, dass wir mit der acb einen so starken Partner gewonnen haben, der dieses Potenzial erkannt hat.”

 
Durchfluss-Monitoring

Durchfluss-Monitoring

Für die Planung oder Sanierung einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage, ist es nicht immer ausreichend den Wasserverbrauch zu erfassen. Vielmehr ist es interessanter, über einen bestimmten Zeitraum den Bedarf an warmen Trinkwasser zu erfassen (Spitzenleistung).

Dies ergibt sich aus dem DVGW-Arbeitsplatt W 551, welches vorschreibt, dass am Wasseraustritt zu jeder Zeit mindestens 60°C anliegen müssen. Dafür liefert die Ultraschall-Durchflussmessung zuverlässige Werte, auch bei geringen Durchflüssen.

Ein weiterer Vorteil dieses Messverfahrens besteht in der Montage. Es ist kein wasserseitiger Einbau notwendig, sondern 2 Sensoren werden an die Rohraußenseiten montiert. Somit kann das Verfahren auf die verschiedensten Rohrmaterialien und Isolierungen eingestellt werden.

 

Strömungsprofil, Temperatur des Wassers sowie die Rohrbeschaffenheit als beeinflussende Faktoren werden durch die jeweilige Elektronik ausgeglichen.

Ein integrierter Datenlogger zeichnet die akkumulierten Durchflusswerte, sowie den Gesamtdurchfluss auf, welche dann am PC tabellarisch und grafisch ausgewertet werden können.

 
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Legionellen Hotline

Ihr heißer Draht
zu sauberem Wasser!

030 - 67 74 777 acb@acbBerlin.de