von admin-SRannetsberger | Sep. 13, 2024 | Trinkwasserhygiene
Bei den Trinkwassergrenzwerten handelt es sich um Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, damit unser Trinkwasser als unbedenklich und hygienisch gilt. Die Grenzwerte werden in der Trinkwasserverordnung genauestens aufgelistet. Dass diese Trinkwassergrenzwerte nicht überschritten werden, wird durch die Wasserversorger sichergestellt – jedoch nur bis zum Hausanschluss und bevor es in unsere Leitungen fließt. Doch auch der Weg des Wassers ab dem Übergabepunkt bis hin zur Entnahmestelle muss die Trinkwasserqualität und -sicherheit garantieren. Kommt es hier zu einer Überschreitung der Grenzwerte, kann dies mehrere Ursachen haben und entsprechende Folgen mit sich ziehen. In diesem Artikel geben wir einen Einblick, was eine Überschreitung der Grenzwerte in den Leitungen verursachen kann, welche Auswirkungen eine Überschreitung auf unser Trinkwasser hat und wie Sie dagegen vorgehen können.
Ursachen einer Grenzwertüberschreitung:
- Stagnation: Da es sich bei Trinkwasser um ein Lebensmittel handelt, kann es auch wie eines verderben und seine Frische verlieren. Das trifft vor allem auf stagnierendes Wasser zu. Bakterien können sich in stehendem Wasser besonders schnell vermehren und zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen. Um dies zu vermeiden, gilt es, zu lange Standzeiten des Wassers in den Leitungen zu vermeiden. Sobald Wasser bereits länger als vier Stunden in der Leitung steht, handelt es sich um stagniertes Wasser. Um frisches Trinkwasser zu garantieren, gilt es, alle vorhandenen Wasseranschlüsse regelmäßig mit Trinkwasser zu durchspülen. Egal ob Wasserhahn, Duschbrause oder Zapfstellen im Garten – hier sind die Mieter selbst in der Pflicht, für eine regelmäßige Durchspülung und Verwendung der Entnahmestellen zu sorgen. Besondere Vorsicht ist nach einer längeren Abwesenheit, Leerstand von Wohnungen oder selten genutzten Wasserentnahmestellen geboten. Hier ist zu empfehlen, die Leitungen nach längerer Stagnation des Wassers erst zu nutzen, nachdem das stagnierte Wasser reichlich abgelaufen ist.
- Temperatur: Bakterien und Keime können sich insbesondere bei einer lauwarmen Temperatur des Wassers schnell und zahlreich vermehren. Eine Gefahrenquelle bildet somit auch das Warmwassersystem und der Warmwasserspeicher. Sind die richtigen Temperaturen gegeben, finden Bakterien wie Legionellen optimale Lebensbedingungen. Der optimale Temperaturbereich für ihre Verbreitung liegt zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Um einer Vermehrung vorzubeugen, sollte die Temperatur von Kaltwasser somit stets unter 25 Grad Celsius liegen, optimal wäre eine Temperatur unter 20 Grad Celsius. Warmwasser sollte eine Temperatur zwischen 55 und 60 Grad Celsius aufweisen, um eine Verbreitung von gesundheitsschädigenden Bakterien zu vermeiden.
- Veraltete Leitungen und Entnahmestellen: Außerdem können vor allem veraltete, stillgelegte oder selten gewartete Leitungen eine Grenzwertüberschreitung und Gefahr für unser Trinkwasser mit sich bringen. Vor allem in stillgelegten Leitungen kann Wasser über lange Zeit hinweg stagnieren und Verunreinigungen an das Trinkwasser in den Hauptleitungen abgeben. Auch integrierte Wasserfilter oder nicht gewechselte Duschköpfe oder Siebe an Wasserhähnen können durch Algen- oder Kalkablagerungen Nährstoffe an Bakterien und Keime abgeben und einen optimalen Lebensraum für sie bieten. Zudem spielen Grenzwertüberschreitungen von Schwermetallen wie Blei oder Kupfer eine entscheidende Rolle bei der Qualität unseres Wassers, welche durch veraltete Leitungen an das Trinkwasser abgegeben werden können. Hier sind die Eigentümer der Immobilie selbst in der Verantwortung, die Wartung und Instandhaltung der Leitungen zu veranlassen und unbedenkliches Wasser für sämtliche Verbraucher zu garantieren.
Professionelle Trinkwasseranalyse mit acb
Wird eine Verunreinigung des Wassers und somit eine Überschreitung der Grenzwerte in Ihrem Trinkwasser vermutet (zum Beispiel durch einen veränderten Geschmack oder Geruch des Trinkwassers), sollte eine professionelle Trinkwasseranalyse durchgeführt werden. Wir von der Activ Consult Berlin führen eine Beprobung Ihres Trinkwassers durch und lassen diese durch akkreditierte Labore entsprechend untersuchen und bewerten. Sollten bei der Trinkwasseranalyse die Grenzwerte von jenen der Trinkwasserverordnung abweichen, muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Dabei führen wir eine Besichtigung und Bewertung aller relevanten technischen Anlagen vor Ort und aller zugänglichen und relevanten Wasserentnahmestellen durch. Dabei wird unter anderem das Temperaturverhalten am Warmwasserbereiter über längere Zeit erfasst sowie eine Ablaufmessung an den auffälligen Entnahmestellen durchgeführt. Daraus erstellen wir Ihnen einen Plan mit kurz- bis langfristigen Maßnahmen, um je nach Gefährdungspotenzial die Sicherheit und Qualität Ihres Trinkwassers wieder sicherzustellen.
von admin-SRannetsberger | Sep. 13, 2024 | Trinkwasserhygiene
Im Kampf gegen das Wachstum von Legionellen galten dezentrale Trinkwassererwärmer, wie zum Beispiel Durchlauferhitzer, lange als die Wunderwaffe der Trinkwasserhygiene und Energieeffizienz. Seit der UBA-Mitteilung im Jahr 2018 hat sich dies jedoch schlagartig geändert. Welche Gefahren von einer dezentralen Trinkwassererwärmung ausgehen und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.
Rahmenbedingungen der Trinkwasserhygiene
Die Richtlinien, Empfehlungen und Gesetze rund um den Erhalt der Trinkwassergüte werden in verschiedenen Verlautbarungen genannt. Dazu zählen die Richtlinien des Gesetzgebers, des Umweltbundesamtes, des Robert Koch Instituts, der Trinkwasserverordnung und die Empfehlungen verschiedener Fachverbände. Bei der Beprobung der Trinkwasser-Installationen müssen Planer und Installateure somit ein gutes Fachwissen aller Richtlinien mitbringen. Regelmäßige Legionellenuntersuchungen sind aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen Pflicht – und werden nun auch in der dezentralen Trinkwassererwärmung empfohlen.
Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch fehlende Transparenz
Nach der Mittelung des Umweltbundesamts im Dezember 2018 wurde deutlich, dass es auch in dezentralen Trinkwassererwärmern und den dahinter liegenden Leitungen zu einer Vermehrung von Legionellen kommen kann. Bisher wurde auf eine regelmäßige Untersuchung der dezentralen Trinkwassererwärmer verzichtet. Laut UBA sollten nun bei der Aufklärung von Legionelleninfektionen auch dezentrale Trinkwassererwärmer in die Ursachensuche mit einbezogen werden.
Es sind nur wenige Fälle von Trinkwasser-Installationen mit einer dezentralen Trinkwassererwärmung bekannt, die hygienisch belastet waren. Grund dafür ist jedoch nicht die hygienische Sicherheit, die durch Durchlauferhitzer oder andere dezentrale Trinkwassererwärmer gegeben ist, vielmehr liegt es an fehlenden Daten dazu, da diese Trinkwasser-Installationen meistens nicht beprobt wurden.
Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Energieeinsparung
Die Aufbereitung von warmem Trinkwasser macht insbesondere in Neubauten mittlerweile einen hohen Anteil des gesamten Energiebedarfs aus. Um die Verbreitung von Legionellen zu verhindern, wird eine Temperatur über 55 Grad Celsius im Trinkwassersystem empfohlen. Um diese zu erreichen, werden Warmwasserspeicher häufig nachgeheizt, was entsprechende Kosten mit sich bringt. Damit hier Energie eingespart werden kann, ist es für viele Betreiber von Vorteil, das Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung des Wassers aufzuheizen, sprich zwischen 35 und 45 Grad Celsius. Zwar werden so gewünschte Einsparungen der Energie erreicht, jedoch entsteht auch eine erhöhte Gefahr für eine Verbreitung von Legionellen über das Warmwasser. Um Energieeinsparungen in der Trinkwassererwärmung vorzunehmen, ist somit immer ein Experte zu Rate zu ziehen.
Dezentrale Trinkwassererwärmung: Gefahr durch Fremderwärmung
Ein weiteres Risiko hinsichtlich von mikrobiellem Wachstum ist die Fremderwärmung der Leitungen. Für dezentrale Trinkwassererwärmer planen Architekten häufig nur einen Schacht für Wohngebäude ein. So liegen die Leitungen für kaltes wie auch warmes Trinkwasser parallel zueinander und bergen die Gefahr, dass das Kaltwasser im engen Schacht erwärmt wird und das Wachstum von Legionellen entsprechend fördert.
Dezentrale Trinkwassererwärmung: Praxisuntersuchung einer Wohnanlage
Dass dezentrale Trinkwassererwärmer zu einer Belastung der Trinkwasserhygiene beitragen können, wurde vom Medizinaluntersuchungsamt am Klinikum Kiel durch die Untersuchung einer Appartementanlage mit 84 Wohneinheiten festgestellt. Dabei ergab die Untersuchung, dass in mehr als der Hälfte der Wohnungen die Keimzahl über dem technischen Maßnahmenwert der Trinkwasserverordnung lag. Bei 12 Prozent der Wohnungen wurde der Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 10.000 KBE pro 100 ml überschritten. Jedoch konnte kein Zusammenhang mit einer erhöhten Anzahl an Legionellen im Warmwasser, mit Stagnation, der Nutzung oder Leerstände der Wohnungen oder einer Temperatur über beziehungsweise unter 50 Grad Celsius am Durchlauferhitzer festgestellt werden. Der Schluss, der daraus gezogen wurde, war, dass die dezentralen Trinkwassererwärmer an sich unsicher bezüglich der Hygiene des Trinkwassers sind.
Fazit zur Legionellengefahr bei dezentraler Trinkwassererwärmung
Die dezentrale Erwärmung von Trinkwasser bietet keine Garantie für die Sicherheit der Trinkwasserhygiene. Kommt eine dezentrale Trinkwassererwärmung zum Einsatz, ist auch hier eine Beprobung vonnöten. Um die Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, ist der Betreiber somit auch hier in der Pflicht, die dezentralen Anlagen untersuchen zu lassen. Um das Wachstum von Legionellen zu verhindern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, stehen wir von Activ Consult Berlin Ihnen zur Seite. Gerne führen wir auch die Beprobung Ihrer dezentralen Trinkwassererwärmer durch und sorgen durch eine ganzheitliche Herangehensweise für den dauerhaften Erhalt Ihrer Trinkwasserqualität.
von admin-SRannetsberger | Sep. 12, 2024 | Trinkwasserhygiene
Die Pflichten, die mit haustechnischen Anlagen wie der Trinkwasser-Installation einhergehen, sind vielen Vermietern und Hauseigentümern häufig nicht zur Gänze bekannt. Die Vernachlässigung der Pflichten als Betreiber einer Trinkwasser-Installation kann jedoch erhebliche Risiken und Folgen nach sich ziehen. Regelwerke wie die Trinkwasserverordnung, aber auch das Gesetzbuch schreiben vor, an welche Pflichten sich Betreiber einer Trinkwasser-Installation zu halten haben. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es dabei ankommt.
Verantwortliche einer Trinkwasser-Installation
Wer genau ist für die Betreibung der Trinkwasser-Installationen in Gebäuden eigentlich verantwortlich? Laut der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage – und somit auch der Trinkwasser-Installation – dafür zuständig, diese ordnungsgemäß zu betreiben. Sprich: Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Eigentümer und bei vermietetem Eigentum der Verwalter oder Vermieter dafür zuständig.
Pflichten der Betreiber
Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist in erster Linie dafür verantwortlich, dass das Trinkwasser auf dem Weg vom Wasserzähler bis hin zu den Zapfstellen im Gebäude den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht und die dort angegebenen Grenzwerte eingehalten werden. Hier ein Überblick über die allgemeinen Pflichten:
- Errichtung der Trinkwasser-Installation: Die Pflichten beginnen bereits bei der Planung und Installation. Hier sollten Betreiber und Eigentümer darauf achten, dass nur geprüfte Armaturen, Rohre, Verbinder sowie Wasseraufbereiter installiert werden, die den Anforderungen entsprechen. Auch sollte die Installation nur von einer Fachfirma ausgeführt werden. Eine falsche Installation und Planung sowie ungeeignete Werkstoffe können später zu einer Verkeimung Ihrer Trinkwasser-Installation und somit zu erheblichen Gesundheitsrisiken, beispielsweise durch Legionellen oder Pseudomonaden, führen.
- Bestimmungsgemäßer Betrieb und Instandhaltung: Um Gefahren zu vermeiden, muss der Betreiber darauf achten, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasser-Installation vonstattengeht. Das heißt: Ein regelmäßiger und vollständiger Austausch des Trinkwassers muss an allen Entnahmestellen erfolgen und die Anlage muss in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und vor negativen Einflüssen bewahrt werden. Hier tragen die Betreiber auch eine wichtige Informationspflicht gegenüber den Nutzern. Diese müssen über die Risiken von Stagnation und die regelmäßige Nutzung von Entnahmestellen hingewiesen werden.
- Regelmäßige Wartung: Der Betreiber einer Trinkwasser-Installation ist zudem dafür verantwortlich, dass Inspektionen und Wartungen der Anlagen regelmäßig durchgeführt werden. Je nach Größe der Anlage müssen routinemäßige und umfassende Kontrollen der Trinkwasserqualität in bestimmten Abständen erfolgen. Diese richten sich nach der abgegebenen Wassermenge in m³/Tag im Laufe eines Jahres. Laut der Trinkwasserverordnung ist seit Ende 2012 die regelmäßige Überprüfung auf Legionellen für größere Gebäude außerdem Pflicht. Dabei gilt es auch, Aufzeichnungen über die Qualität zu führen, die Untersuchungsergebnisse an die zuständige Behörde zu übermitteln und die Aufzeichnungen aufzubewahren.
- Pflichten bei Verunreinigungen: Sollte bei der Untersuchung das Trinkwasser nicht den mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dabei muss er die Abnehmer über die Trinkwasserqualität und etwaige Vorsichtsmaßnahmen informieren sowie alle notwendigen Informationen an die zuständige Behörde übermitteln. Seit 2013 müssen Betreiber zudem die Verbraucher informieren, wenn noch Bleirohre in der Trinkwasseranlage vorhanden sind. Der Grenzwert wurde auf 0,010 mg/l gesenkt, der nur eingehalten werden kann, wenn alle vorhandenen Bleirohre entfernt werden.
- Folgen bei Nichteinhaltung der Betreiberpflichten: Eigentümern, die vorsätzlich oder fahrlässig Trinkwasser für die Öffentlichkeit oder aus einer gewerblichen Tätigkeit abgeben, drohen entsprechende Strafen. Laut dem Infektionsschutzgesetz können dabei bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. Auch wenn gegen einzelne Regelungen der Trinkwasserverordnung verstoßen wird, kann eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro die Folge sein.
Betreiberpflichten erfüllen mit ACB
Um die Betreiberpflichten umfassend zu erfüllen, sollte in sämtlichen Bereichen eine Fachfirma hinzugezogen werden. Wir von Activ Consult Berlin sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre Trinkwasserhygiene geht. Wir begleiten Sie ganzheitlich und stehen Ihnen von der Beprobung bis hin zur Gefährdungsanalyse Ihrer Trinkwasser-Installation mit unseren Experten zur Seite. Dabei erkennen wir sämtliche Probleme im warmen wie auch kalten Trinkwassernetz und helfen Ihnen zielgerichtet bei der Beseitigung. So können Sie langfristig Ihre Betreiberpflichten erfüllen und die Sicherheit und Qualität Ihres Trinkwassers für Ihre Verbraucher garantieren.